08.06.2009
Meinungsfreiheit nicht für Flüchtlinge?
Verletzung von Grund- und Menschenrechten: Ausländerbehörden verbieten Flüchtlingen, zu den Aktionstagen gegen Flüchtlingslager vom 11.-14.06.09 nach München zu fahren
Netzwerk Deutschland Lagerland: „Wir sind 50 Leute und wollen zur Demonstration am 13.6. nach München kommen, aber die Ausländerbehörde gibt uns keine Erlaubnis“, berichtete ein Bewohner des Würzburger Flüchtlingslagers vergangene Woche am Telefon. Auch die BewohnerInnen des Flüchtlingslagers in Amberg berichten, dass sie nicht nach München fahren dürfen.
Weitere Recherchen bestätigen es: Die Zentrale Rückführungsstelle (ZRS) Nordbayern hat die Ausländerbehörden angewiesen, keine Befreiung von der Residenzpflicht zu erteilen, wenn Flüchtlinge diese für einen Besuch der Aktionstage beantragen. Peter Meißner, der Leiter der ZRS Nord, begründet dies damit, dass ein solcher Antrag nicht von den Erlaubnisgründen des Aufenthaltsgesetzes abgedeckt sei: Der Besuch einer Demonstration liege weder im öffentlichen Interesse, noch sei es eine unbillige Härte für die Betroffenen, wenn sie nicht fahren dürften. Er sehe „deshalb keine Veranlassung eine Reiseerlaubnis zu erteilen“. Diese Position wird auch vom Bayerischen Innenministerium gedeckt.
„Wir sind entsetzt, mit welch fadenscheinigen Begründungen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit für Flüchtlinge außer Kraft gesetzt wird“, protestiert Martina Mauer vom Netzwerk Deutschland Lagerland gegen diese Behördenpraxis. „Nächste Woche beginnt die parlamentarische Debatte im Bayerischen Landtag zur Zukunft der Lagerunterbringung von Flüchtlingen und die Behörden verbieten es den Betroffenen, am Wochenende davor für eine Abschaffung der Flüchtlingslager und das Recht auf eine Wohnung zu demonstrieren. Scheinbar sollen die Kritiker der rigiden bayerischen Lagerpolitik mundtot gemacht werden.“
Weitere Informationen zu den Lagerschließungstagen und zum Netzwerk Deutschland Lagerland finden Sie unter: www.deutschland-lagerland.de