22.11.2016

Meinungen von Ärzten und Gerichten zählen nicht im inhumanen Abschiebekurs der Zentralen Ausländerbehörde Oberbayern

Entgegen richterlicher Empfehlungen und laufender Therapien wird eine Abschiebung vollzogen und dadurch eine Familie getrennt

Bereits mehrfach kritisierte der Bayerische Flüchtlingsrat die rechtswidrige und inhumane Abschiebepraxis der Zentralen Ausländerbehörde Oberbayern- insbesondere in der ARE Ingolstadt.  

Am 11.10. 2016 wurden Petrit und Astrit Mehmeti, 2 Brüder aus dem Kosovo, aus der ARE Ingolstadt von der Polizei abgeholt und kurz darauf in den Kosovo abgeschoben. Das geschieht in der ARE leider wöchentlich. Doch in diesem Fall sprachen sich die Gerichte dafür aus, dass trotz Ablehnung mit der Abschiebung gewartet wird, bis das Verfahren des Familienvaters ebenfalls entschieden ist, um die Schicksalsgemeinschaft nicht zu trennen. Dennoch fand die Abschiebung vor den Augen des suizidgefährdeten und psychisch kranken Vaters B. Mehmeti statt. Der zurückgebliebene fast 60-Jährige wurde daraufhin sofort aufgrund akuter Suizidalität in die geschlossene Psychiatrie des Klinikum Ingolstadt eingewiesen und dort stationär über einen längeren Zeitraum behandelt. Die Verschlechterung der Gesundheit bzw. das Suizidrisiko der Betroffenen war abzusehen, wenn man ärztlichen Stellungnahmen Glauben geschenkt hätte.

Der Anregung des Gerichts wurde von Seiten der Ausländerbehörde nie widersprochen. Dem Rechtsanwalt der Familie wurde sogar bestätigt, dass der Familienverband bei Abschiebungen natürlich berücksichtigt wird. Einer der Söhne befand sich aufgrund eines solchen amtsärztlichen Gutachtens bis zu seiner Abschiebung in psychologischer Behandlung. Die Behandlung sollte trotz des abgelehnten Asylverfahrens zu einer Stabilisierung des Gesundheitszustandes beitragen und die Psychologin bemühte sich, ihn auf die drohende Abschiebung vorzubereiten und eine Behandlung im Kosovo zu veranlassen. „Der Gesundheitszustand von Astrit hat sich dramatisch verschlechtert“, so die Psychologin, die weiterhin in Kontakt mit dem Abgeschobenen steht.

Auch eine Ärzteinitiative hat diese Praxis in einem offenen Brief an das zuständige Innenministerium bereits angemahnt, wie der Bayerische Flüchtlingsrat in einer PM vom 15.09.2016 berichtete. Zu den Vorwürfen äußerte sich der der bayerische Innenminister Hermann wie folgt: „Diagnosen wie eine posttraumatische Belastungsstörung und Suizidalität, die schwer nachprüfbar sind und von abgelehnten Asylbewerbern oft zur Verhinderung ihrer der Abschiebung vorgebracht werden, müssen deshalb sorgfältig gestellt werden und sind, wie die Rechtsprechung zeigt, auch nicht regelmäßig geeignet, eine Abschiebung zu verhindern“ Damit wirft er Ärzten vor, nicht sorgfältig genug zu arbeiten und Simulanten zu decken.

„Wenn eine Abschiebung während einer laufenden genehmigten Therapie und ohne Einbezug der behandelnden Professionellen sogar unter Täuschung des Anwalts durchgeführt wird, wird die Arbeit von Rechtsanwälten, Psychologen und Gutachtern nicht nur behindert, sondern auch diskreditiert. “ so Jana Weidhaase des Bayerischen Flüchtlingsrat.




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