03.12.2012
Mangelnder Glaube an lesbische Identität führt zur Abschiebung
Einer jungen Frau aus Uganda droht die Abschiebung | Ugandas Parlament wird voraussichtlich ab Ende des Jahres Homosexualität mit lebenslanger Haft sanktionieren
Zwei lesbische Frauen führt das Schicksal an einen Ort zusammen, sie lernen sich kennen und lieben und wollen für immer zusammen bleiben. Eine romantische Geschichte könnte man meinen. Doch nichts an der aktuellen Situation von Frau N. und Frau M. ist tatsächlich romantisch. Denn weder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), noch der Augsburger Richter, vor dem beide Frauen ihre Liebe zueinander bekannten, glauben N. und M. ihre lesbische Identität und ihre Verfolgungsgeschichte. Nun droht Frau N. die Abschiebung nach Uganda, dem Land, das noch in diesem Jahr ein „Anti-Homosexual Bill“ verabschieden will.
In Uganda wird Homosexualität nach § 145a des Strafgesetzbuches bereits jetzt mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft. Dies soll nun durch die neue „Anti-Homosexual Bill“ verschärft werden, wodurch den Betroffenen eine lebenslange Haftstrafe drohen kann. 2009 wurde das Gesetz erstmals von dem Abgeordneten David Bahati, einem evangelikalen Fundamentalisten, in das ugandische Parlament eingebracht. Damals hatte das umgangssprachlich genannte „Kill The Gays Bill“ noch die Todesstrafe auf Homosexualität enthalten. Ob dieser Passus in dem jetzigen Entwurf gestrichen wird ist unklar. Als das Gesetz 2009 zur Debatte stand, kam es international zu heftigen Protesten. Die Bundesrepublik Deutschland hatte damals gedroht und droht auch aktuell wieder damit, im Falle einer Verabschiedung, die Entwicklungshilfe an Uganda zu streichen. Auch das europäische Parlament hatte das Gesetz per Resolution verurteilt. Die Verabschiedung scheiterte. Laut Amnesty International stand es am 21. November dieses Jahres nun erneut auf der parlamentarischen Tagesordnung. In der Hauptstadt Kampala hatten sich im November Evangelikale zu einer Protestaktion getroffen und die Parlamentspräsidentin Rebecca Kadaga aufgefordert, den Gesetzentwurf endlich zu verabschieden. Sie bezeichneten Homosexualität als „gefährliche Bedrohung“ für das Land und forderten als „Weihnachtsgeschenk“ ein schärferes Verbot. Kadaga habe ihnen daraufhin versprochen, noch in diesem Jahr zu handeln.
In dem ostafrikanischen Land werden seit Jahren Homosexuelle verfolgt und wegen ihrer sexuellen Neigung getötet. David Kato - einer der bekanntesten Aktivisten Ugandas für die Rechte von Homosexuellen - starb am 26. November 2011 durch Hammerschläge auf seinen Kopf. Dies geschah kurz nach einem Prozess, bei dem er Mitkläger gewesen war, gegen die ugandische Zeitung „Rolling Stone“. Diese hatte in 2010 eine Liste mit 100 "Top Homos" veröffentlicht und dabei den Zusatz „Hängt sie“ angefügt. Dabei hat die Zeitung die betroffenen Personen u.a. mit deren Adresse abgedruckt.
Den beiden Frauen N. und M. wird nun vom Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg – das die Klage gegen den Ablehnungsbescheid des BAMF von Frau N. trotz Zeugenaussage ihrer Lebenspartnerin ebenfalls abgelehnt hat - unterstellt, sie wüssten um die Gefahr für Lesben und Schwule in Uganda durch die Medien und würden diese Tatsache benutzen, um hier als verfolgte Flüchtlinge anerkannt zu werden. Dazu Rita Braaz von der Lesbenberatungsstelle, LeTRa: „Es ist absurd und menschenverachtend, dass den beiden Frauen nicht geglaubt wird. Wir betreuen und unterstützen beide Lesben seit Monaten psychosozial und haben keinerlei Zweifel an der lesbischen Identität unserer Klientinnen geschweige denn an ihrer Liebesgeschichte.“
„Es ist absolut zynisch, wenn die Bundesrepublik einerseits die Einführung des Anti-Homosexuellen-Gesetzes verurteilt und andererseits den beiden betroffenen Frauen nicht geglaubt wird und sie durch die Abschiebung der Gefahr weiterer Verfolgung und sogar Inhaftierung ausgesetzt werden“, sagt Agnes Andrae vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Die beiden Frauen müssen in Deutschland, wo sie gefahrlos lesbisch sein und ihre Liebe leben dürfen, als Flüchtlinge anerkannt werden“.