14.10.2008

„Leverkusen für alle!“

Koalitionsverhandlungen zwischen CSU und FDP: Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt die FDP-Forderung nach Abschaffung der Flüchtlingslager in Bayern

Bereits im Vorfeld der Wahl des Bayerischen Landtags gab die FDP ihre Position zu den Flüchtlingslagern in Bayern bekannt. In ihrer Antwort auf die Wahlprüfsteine des Bayerischen Flüchtlingsrats erklärte die Landesvorsitzende der FDP, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Eine menschenwürdige Unterbringung der betroffenen Personen ist aus unserer Sicht unabdingbar. Wir werden daher die praktische Umsetzung des Aufnahmegesetzes bzw. dessen Notwendigkeit generell besonders kritisch beleuchten und entsprechende Initiativen in den bayerischen Landtag einbringen.“

Nachdem nun die CSU einstimmig den Weg zu Koalitionsverhandlungen mit der FDP freigemacht hat, hält die bayerische Landesvorsitzende Wort. Eine der Hauptforderungen der FDP ist die Abschaffung der „Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber“ in Bayern.

Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt die Initiative der FDP, die unsere langjährige Forderung nach Abschaffung der Flüchtlingslager aufgreift. Die Lagerunterbringung stellt eine extreme psychische und physische Belastung für die betroffenen Flüchtlinge dar. „Wir hoffen sehr, dass die FDP diese Forderung nach Abschaffung der Flüchtlingslager durchsetzt und nicht als Verhandlungsmasse opfert“, so Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

Die CSU argumentiert bislang, sie sei durch Bundesgesetze gezwungen, Flüchtlinge in Lagern unterzubringen. Doch dies ist so nicht richtig. Das Asylbewerberleistungsgesetz und das Asylverfahrensgesetz lassen hier Regelungsspielräume offen, die auch eine Unterbringung in Privatwohnungen ermöglichen. Hubert Heinhold, Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Ausländer- und Asylrecht, erklärt: „Die rigide Lagerpolitik in Bayern ist keine zwangsläufige Folge der bundesgesetzlichen Regelungen. Sie resultiert nur aus der Abschreckungs- und Zermürbungspolitik der bisher allein regierenden CSU“.

Dass eine Unterbringung von Flüchtlingen in Mietwohnungen möglich ist, zeigt z.B. das Leverkusener Modell. Dort werden alle Flüchtlinge für eine Übergangszeit in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht, bis sie eine eigene Wohnung gefunden haben. Wer einen Mietvertrag vorlegt, kann die Unterkunft verlassen.

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