28.07.2010

Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig

Lebensmittelgutschein (Foto: Flüchtlingsrat Thüringen)

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält die Leistungen für Asylsuchende, die seit Schaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes 1993 nicht angehoben worden sind, für verfassungswidrig. Im Vergleich zu den Leistungen nach dem SGB II („Hartz-IV“) reichten sie offensichtlich nicht aus, um eine menschenwürdige Existenz zu gewährleisten. Zudem seien die Leistungen nicht in einem Verfahren bemessen worden, wie es das Bundesverfassungsgericht verlange, sondern „ins Blaue hinein“ geschätzt worden.

Im konkreten Fall ging es um einen Iraker, der in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber untergebracht ist und monatlich einen Betrag von 224,97 € erhielt. Die Richter hielten die dem Kläger zustehenden Leistungen für verfassungswidrig. Sie beriefen sich zur Begründung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelleistungen vom 9. Februar 2010. Das Verfassungsgericht hatte darin ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums formuliert. Asylsuchende, Geduldete und auch Menschen mit einem humanitären Aufenthaltsstatus erhalten Leistungen, die mehr als 35% unter den Hartz IV-Sätzen liegen. So werden sie mindestens vier Jahre vom sozialen Existenzminimum ausgeschlossen und müssen unter Mangelversorgung leiden.

Weil das Gericht das zu Grunde liegende Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig hält, wurde das Klageverfahren ausgesetzt und die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Leistungen dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Sollte sich das Bundesverfassungsgericht der Ansicht der Essener Richter anschließen, müsste der Gesetzgeber die Höhe der Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz neu regeln.

PRO ASYL fordert verfassungsgemäße Sozialleistungen für alle Bedürftigen. Die reduzierten Leistungen für Asylsuchende und andere Gruppen sind eine extreme Form der sozialen Ausgrenzung. Das Asylbewerleistungsgesetz muss deswegen endlich abgeschafft werden.

Bundesregierung will Asylbewerberleistungsgesetz „prüfen“ (19.03.10)

Nach der Karlsruher Entscheidung zu Hartz IV (10.02.10)

Quelle: Pro Asyl

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