20.01.2012

Konflikt um Ausländerbehörde Erlangen vor Gericht

Unterlassungsklage eines Beamten der Ausländerbehörde Erlangen gegen den Bayerischen Flüchtlingsrat wird am 25.01.2012 in München verhandelt


Am 29.11.2011 wandten sich der Ausländer- und Integrationsbeirat der Stadt Erlangen, amnesty international Erlangen, das Internationale Frauencafé Nürnberg, die Flüchtlingsunterstützung Erlangen (flunterl) und die Ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuung Erlangen (EFIE e.V.) mit Unterstützung des Bayerischen Flüchtlingsrats in einer Pressekonferenz an die Öffentlichkeit. Im Rahmen der Pressekonferenz berichteten 3 Flüchtlinge aus Erlangen über ihre leidvollen Erfahrungen mit Armin Mangold, einem Beamten der Erlanger Ausländerbehörde. Gemeinsam forderten die Flüchtlingsorganisationen die Stadt Erlangen auf, ihn nicht mehr in der Ausländerbehörde einzusetzen.

Dies wollte Armin Mangold nicht auf sich sitzen lassen. Er zeigte alle beteiligten Flüchtlingsorganisationen wegen Beleidigung an, weshalb die Staatsschutzabteilung der Kripo Erlangen ein Ermittlungsverfahren einleitete. Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth umgehend eingestellt, da die Aussagen nicht strafbar sind.

Doch Armin Mangold lässt nicht locker. Über seine Anwälte forderte er den Bayerischen Flüchtlingsrat zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Der Bayerische Flüchtlingsrat solle ihn nicht mehr als „Sheriff Gnadenlos“ betiteln und ihm nicht mehr vorwerfen, er treffe „Ermessensentscheidungen am rechten Rand“ und arbeite „mit allen Tricks, um Flüchtlinge an der Wahrnehmung ihrer Interessen zu hindern“. Da der Bayerische Flüchtlingsrat die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnete, beantragte er eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München. Der Bayerische Flüchtlingsrat solle zur Unterlassung der inkriminierten Äußerungen verpflichtet werden. Bei Zuwiderhandlung solle ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder Ordnungshaft verhängt werden.

Wir sehen keinen Grund, unsere Vorwürfe gegen Armin Mangold zurückzunehmen“, erklärt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist eine historische Errungenschaft der französischen Revolution und gehört zu den Grundfesten demokratischer Rechtsstaaten. Deshalb muss sich auch ein Beamter der Kritik der Öffentlichkeit stellen. Die gerichtliche Auseinandersetzung gibt uns die Möglichkeit, den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe vom Landgericht prüfen zu lassen.

Die Unterlassungsklage wird in öffentlicher Sitzung verhandelt:
Landgericht München I
Mittwoch, 25.01.2012, 15.00 Uhr
2. Stock, Sitzungssaal 219
Prielmayerstr. 7
80335 München

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