10.09.2002

Kemptener Behörden behindern massiv Eheschließung

38-jährige Kemptenerin kämpft wegen Hochzeit mit einem Inder gegen die Stadt

Seit Mitte 2001 versuchen die Kemptenerin Silvia Glas und der 27 jährige Inder Raghbir Singh zu heiraten. Ohne Erfolg, denn die Stadt Kempten lässt nichts unversucht, um diese Eheschließung zu verhindern. Nachdem sämtliche Heiratsunterlagen eingereicht und das Oberlandesgericht München bereits Zustimmung signalisiert hatte, legte die Stadt Kempten Beschwerde ein.

Die Begründung: Das Landgericht Kempten hegt Zweifel an der Identität von Herrn Singh und verweigert deshalb die Anerkennung seines indischen Reisepasses. Herr Singh hatte ursprünglich bei seiner Ankunft in Deutschland einen falschen Namen angegeben. Mittlerweile wurde mit Hilfe der deutschen Botschaft in New Delhi seine Identität zweifelsfrei geklärt und sogar der Vater  ausfindig gemacht. Dies reicht den Kemptener Behörden jedoch nicht aus. Ohne die Zustimmung der Stadt Kempten lässt sich kein Eheschließungstermin mit dem Standesamt vereinbaren. Selbst das Standesamt der benachbarten Stadt Isny, das sich zur Eheschließung bereiterklärt hatte, bedarf dieser Ermächtigung. Statt im Sinne des Schutzes von Ehe und Familie zu handeln, wird dem Paar eine Eheschließung unmöglich gemacht.

Es entsteht der Eindruck, dass die Stadt Kempten diese Eheschließung mit allen Mitteln verhindern will. Deutlich wird das in der Aussage, die Stadtdirektor Claus mündlich gegenüber Frau Silvia Glas getroffen hat. „... Ehen wie Ihre haben bei uns vor Gericht keine Chance, selbst wenn es zur Eheschließung kommen sollte, würde ihr Mann gleich danach von uns verhaftet und abgeschoben werden...“.  An dieser Aussage wird das Ziel der Behörde klar, die eher abschiebt als einen Aufenthalt des Bräutigams zuzulassen. Dass dabei auf sachlich falsch begründete Drohungen nicht verzichtet wird, verdeutlicht den Ehrgeiz des Amtes, durch die Verhinderung binationaler Ehen über die Antragsteller zu triumphieren.

Seit 11. Juni sitzt Herr Singh wegen illegalen Aufenthaltes in Abschiebehaft, und das, obwohl er laut eines ärztlichen Gutachtens depressiv und suizidgefährdet ist. Ein Heiratstermin würde die Illegalität seines Aufenthaltes beseitigen, die angedrohte Abschiebung mitsamt ihren sozialen und finanziellen Kosten hinfällig machen.

Dem Paar  S. Glas und R. Singh wird das Recht auf Eheschließung vorenthalten. Es hat inzwischen größere Geldmittel aufgewendet, um den Rechtsbeistand zu finanzieren. Dazu kommt die enorme psychische Belastung, die durch die Verlustängste des jeweiligen Partners entsteht und die durch die ungewisse Zukunft entsteht.

Der Bayerische Flüchtlingsrat verurteilt das unmenschliche Vorgehen der Kemptener Behörden aufs schärfste. Wir appellieren an die Stadt, sich der Eheschließung  von Frau Glas und Herrn Singh nicht länger in den Weg zu stellen und ihre Blockadehaltung aufzugeben. 

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