11.05.2006

Keine Schule für Selam

Ausländeramt gibt keine Erlaubnis zum Schulbesuch

Selam ist ein Mädchen aus Äthiopien, das seit November 2004 die Schule des Schlau-Projekts – Schulanaloger Unterricht für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in München besucht. Als auch muttersprachliche Analphabetin hatte sie in der Regelschule keine Chance. Im Schlau Projekt hat sie bislang gute Fortschritte gemacht und bekommt die notwendige Unterstützung, um auch einen Schulabschluss angehen zu können.

Dem schiebt jetzt das Ausländeramt Fürstenfeldbruck einen Riegel vor. Selam wohnt in Germering, und für den Schulbesuch braucht sie eine Genehmigung des Ausländeramtes zum Verlassen des Landkreises.
Als Begründung für die Verweigerung der Erlaubnis zum Schulbesuch gab die Ausländerbehörde gegenüber Michael Stenger, dem Leiter des Schlau Projektes an, Selam habe nicht hinreichend bei der Passbeschaffung mitgewirkt.

Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert die Vorgehensweise des Ausländeramtes aufs Schärfste:
„Das Beispiel zeigt, dass Ausländerbehörden sich auch von verfassungsmäßigen Rechten nicht beeindrucken lassen, wenn es darum geht, Ausreisedruck auf Flüchtlinge auszuüben. Die Bayerische Verfassung sieht Schulpflicht für alle Kinder in Bayern vor. Es muss dafür gesorgt werden, dass auch Ausländerbehörden für die Einhaltung der Verfassung sorgen, statt sie zu unterlaufen“, kommentiert Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung des Ausländeramtes nicht lange Bestand haben wird. Bisherige Versuche, den Schulbesuch von Flüchtlingskindern zu verhindern, sind bislang in Bayern immer gescheitert. Der Versuch allein zeigt, dass bei Flüchtlingen immer wieder versucht wird, Menschen- und Verfassungsrechte zu beugen. Dass Jugendliche und ihre Bildung hier zum Spielball der Ausländerbehörden werden, ist ein Skandal, dafür braucht es keine Pisa Studien.“

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