16.02.2015

Keine Schnellverfahren für Kosovo-Flüchtlinge!

Flüchtlingsrat fordert Chancen auf Arbeitsmarkt für Kosovo-Flüchtlinge und lehnt die beschlossenen Schnellverfahren entschieden ab


Messerscharf haben es die InnenpolitikerInnen von Bund und Ländern erkannt: bei der Einwanderung von KosovarInnen handelt es sich nicht um Asyl. Im Kosovo, das unter einer politischen Blockade und grassierender Korruption leidet, haben die Menschen keine Perspektive für sich und ihre Kinder. Die große Mehrheit der KosovarInnen, die derzeit nach Bayern kommen, wird kaum Gründe für einen Asylantrag haben und will auch nicht Asyl finden, sondern Arbeit. Viele von ihnen waren früher schon einmal in Deutschland, sprechen gut Deutsch und sind gut qualifiziert, teilweise mit deutschen Schul- oder Studienabschlüssen und Ausbildungen. Ein kleiner Teil der Kosovo-Flüchtlinge gehört jedoch den Minderheiten der Roma, Aschkali und der Ägypter an, ihre Asylanträge müssen gründlich geprüft werden, da sie Anspruch auf eine Flüchtlingsanerkennung aufgrund einer „gruppenspezifischer Verfolgung“ haben können.

Deshalb fordert der Bayerische Flüchtlingsrat, nicht rückwärtsgewandt allerlei zweifelhafte Einschnitte im Asylbereich zu diskutieren, sondern pragmatisch und differenziert auf die Situation zu reagieren.

Alle ExpertInnen unterstreichen die Notwendigkeit, Einwanderung aus Drittstaaten zu fördern und zu vereinfachen. Die KosovarInnen, von denen viele schon einmal in Deutschland waren und die zum Teil gut ausgebildet sind, sollten eine Chance auf dem Arbeitsmarkt erhalten“, schlägt Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat vor. „Das wäre eine win-win-win-win-Situation: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse würden den Menschen eine Perspektive geben, die Wirtschaft hätte dringend benötigtes Personal, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wäre von aussichtslosen Asylverfahren entlastet und die bayerische Staatsregierung hätte wieder freie Plätze in den Sammellagern für neu ankommende Flüchtlinge.

Die beschlossenen Asyl-Schnellverfahren lehnt der Bayerische Flüchtlingsrat grundsätzlich und entschieden ab. Erfahrungen mit diesem Schnellverfahren gibt es bereits von den Romaflüchtlingen aus Serbien, Mazedonien oder Bosnien und Herzegowina. Sie führten vor allem dazu, dass die Asylanträge dieser Flüchtlinge kaum mehr geprüft und serienweise als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurden. Die Wenigsten konnten rechtzeitig gegen solche Entscheidungen Rechtsmittel einlegen, da die Klagefrist nur eine Woche beträgt.

Unter den Antragstellern aus dem Kosovo können auch Personen sein, die schutzbedürftig sind. Die Absichtserklärung, ihre Anträge innerhalb von 14 Tagen durchzuprüfen, ist unrealistisch und eine Einladung zur Vernachlässigung von Schutzgründen“, kritisiert Dünnwald. „Mit den geplanten Schnellverfahren können Flüchtlinge innerhalb weniger Tage abschiebefertig gemacht werden, doch bleibt dabei der Rechtsstaat auf der Strecke.

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