09.08.2018

Keine Einreisehaft für Flüchtlinge!

Nach Flüchtlingsabkommen mit Spanien: Flüchtlingsrat kritisiert das geplante Prozedere an der bayerisch-österreichischen Grenze


Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurde ein Flüchtlingsabkommen zwischen Deutschland und Spanien geschlossen, das zum 11.8.2018 in Kraft tritt. In der Folge sollen alle Flüchtlinge, die in Spanien registriert wurden, einen Asylantrag gestellt haben und nach Deutschland weiterreisen, innerhalb von 48 Stunden nach Spanien abgeschoben werden. Das übliche Prozedere nach der Dublin-Verordnung wird dadurch ersetzt.

Es lohnt sich, noch einmal einen Blick in die Vereinbarung der großen Koalition zur Zurückweisung von Flüchtlingen an der bayerisch-österreichischen Grenze zu werfen. Danach sollen „künftig an der deutsch-österreichischen Grenze Personen, die bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union einen Asylantrag gestellt haben (EURODAC Cat. 1-Eintrag) direkt in das zuständige Land zurückgewiesen werden, sofern mit diesem Mitgliedstaat ein Verwaltungsabkommen abgeschlossen“ wurde. Die Bundespolizei soll für diese „Transitverfahren ihre bestehenden Einrichtungen in unmittelbarer Grenznähe“ sowie „die bestehende Unterbringungsmöglichkeit im Transitbereich des Flughafens München“ nutzen und die Flüchtlinge über diesen Flughafen abschieben. „Wie beim bestehenden Flughafenverfahren reisen die Personen rechtlich nicht nach Deutschland ein. Die Zurückweisung erfolgt innerhalb von 48 Stunden.“ Eine richterliche Überprüfung des 48-stündigen Freiheitsentzugs ist nicht vorgesehen.

Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert das geplante Prozedere an der deutsch-österreichischen Grenze, das nicht nur menschlich, sondern auch rechtlich mehr als fragwürdig ist. Eine Zurückweisung an der Grenze ist die schlichte Verweigerung der Einreise. Wie sollen Flüchtlinge aber an der Außengrenze direkt in ein anderes EU-Land wir Spanien zurückgewiesen werden, wenn dieses Land keine gemeinsame Grenze mit Deutschland hat? Wenn also diese Flüchtlinge in Gebäude der Bundespolizei in Grenznähe und von dort zum Münchner Flughafen gebracht werden, um sie später abzuschieben, reisen sie auf dem Transport durch die Bundespolizei ein, die Fiktion der Nichteinreise wird dann von der Realität aufgehoben. Damit ist eine Zurückweisung an der Außengrenze hinfällig, für sie muss nun das Prozedere nach der Dublin-Verordnung gelten.

Wir befürchten, dass an der rechtswidrigen Fiktion der Nichteinreise eisenhart festgehalten wird, selbst wenn Flüchtlinge für die Abschiebung nach Spanien quer durch Bayern transportiert werden. Auch wenn zunächst nur wenige Menschen von diesem Transitverfahren betroffen sein werden, ist das der Einstieg in die Einreisehaft ohne richterliche Prüfung“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Ob diese rechtswidrige Praxis jemals von einem Gericht geprüft wird, ist unwahrscheinlich, denn wer in dieser Einreisehaft landet, wird keinen Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen können. Wir fordern daher, neu eingereiste Flüchtlinge wie bisher zur nächstgelegenen Erstaufnahmeeinrichtung zu bringen und nicht zu inhaftieren!

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