05.07.2013

Kaum mehr als Symbolpolitik

Bayerische Staatsregierung kündigt leichte Änderungen in der bayerischen Asylpolitik an / Flüchtlingsrat: Grundlegender Richtungswechsel notwendig!


Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt, dass innerhalb der Staatsregierung eine Debatte über die Lebensbedingungen der Flüchtlinge in Bayern begonnen hat, kritisiert aber, dass die Änderungsvorschläge bei weitem nicht ausreichen: „Die Lebensbedingungen für Flüchtlinge in Bayern sind so verheerend, dass es immer wieder zu Suiziden und Suizidversuchen, aber auch zu Protestaktionen wie Hungerstreiks kommt. Wenn die Staatsregierung die Lebensbedingungen wirklich verbessern will, muss eine grundlegende Kurskorrektur in der Asylpolitik folgen. Die über die Medien ventilierten Änderungsvorschläge reichen dafür nicht aus. Sie sind Symbolpolitik, um die Gemüter zu beruhigen“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

Residenzpflicht:
Flüchtlinge im Asylverfahren sind in Bayern in ihrer Bewegungsfreiheit auf die Regierungsbezirke beschränkt. Wollen sie den Regierungsbezirk verlassen, müssen sie eine Erlaubnis beantragen. Einige Ausländerbehörden verlangen dafür noch immer 10 Euro Bearbeitungsgebühr, obwohl es schon mehrere Gerichtsurteile gibt, die dies untersagen.
Ministerpräsident Horst Seehofer hat erklärt, dass die Ausweitung der Residenzpflicht auf ganz Bayern nicht zur Debatte stehe, er hat lediglich die Kommunen gebeten, die „Verlassenserlaubnisgebühr“ von 10 Euro nicht mehr zu erheben.
Dazu Alexander Thal: „Es ist kein Entgegenkommen, die bayerischen Kommunen zu bitten, die rechtswidrige Verlassenserlaubnisgebühr nicht mehr zu erheben. Der richtige Schritt wäre, die Residenzpflicht sofort auf ganz Bayern auszuweiten, und mit einer Bundesratsinitiative dazu beizutragen, dass diese schikanöse, europaweit einmalige Regelung komplett aus den Bundesgesetzen gestrichen wird!

Förderung der Rückkehrbereitschaft durch schlechte Lebensbedingungen:
Sozialministerin Christine Haderthauer hat angekündigt, den berüchtigten Satz, die Unterbringung in Flüchtlingslagern solle „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“ aus der bayerischen Asyldurchführungsverordnung zu streichen (§ 7 Abs. 5 DV Asyl). Die DV Asyl gibt nur das Ziel der Lagerunterbringung vor, die Pflicht zur Lagerunterbringung ist jedoch im Bayerischen Aufnahmegesetz geregelt.
Der notwendige Schritt wäre jetzt, schnellstmöglich die Lagerpflicht aus dem Aufnahmegesetz zu streichen. Denn die jahrelange Unterbringung in Flüchtlingslagern in drangvoller Enge und ohne Privatsphäre zermürbt die betroffenen Flüchtlinge und treibt sie in die Verzweiflung. Die Flüchtlingslager sollten nur eine Zwischenlösung sein, um Obdachlosigkeit zu vermeiden, Flüchtlinge sollten danach in Wohnungen umziehen können. Allein die Streichung des widerwärtigen Satzes aus der DV Asyl bringt noch keine Verbesserungen“, so Alexander Thal.

Essenspakete:
Bayern ist das einzige Bundesland, in dem Flüchtlinge in Lagern flächendeckend mit Essenspaketen versorgt werden. Christine Haderthauer hat nun angekündigt, den Bezirksregierungen freizustellen, ob sie weiter an den Essenspaketen festhalten oder auf Gutscheine oder Bargeld umstellen wollen.
Alexander Thal: „Wir fordern von Sozialministerin Haderthauer eine klare Ansage an die Bezirksregierungen, die Essenspakete abzuschaffen und Bargeld auszuzahlen. Denn Essenspakete entmündigen die Flüchtlinge und zwängen ihnen Lebensmittel auf, die sie nicht wollen.

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