14.02.2019

Innenministerium korrigiert Nürnberger Ausländerbehörde

Langer Atem eines breiten Netzwerks: statt abgeschoben zu werden, können junge Geflüchtete nun doch qualifizierte Arbeit aufnehmen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen


Bayerischer Flüchtlingsrat: Im Juni 2018 schloss Soungalo Samake seine Ausbildung zum Metalltechniker erfolgreich ab. Er nahm seine Klage gegen den negativen Asylbescheid zurück und beantragte einen Reisepass bei seiner Botschaft, weil ihm die Ausländerbehörde Nürnberg im Gegenzug eine Aufenthaltserlaubnis zugesagt habe. Nach Vorlage seines Nationalpasses verweigerte die Ausländerbehörde Nürnberg jedoch die Arbeitsaufnahme und forcierte die Abschiebung. Ähnlich erging es Samson Tesfaye Tessema, der ebenfalls einen Reisepass vorlegte. Auch bei ihm leitete die Ausländerbehörde Nürnberg die Abschiebung ein, obwohl sie ihm eine Aufenthaltserlaubnis in Aussicht gestellt hatte. Durch Unterstützung eines breiten Netzwerks aus Betrieben, Innungen, dem Bleib-Projekt Nürnberg, der Jugendsozialarbeit der Berufsschule und dem Bayerischen Flüchtlingsrat gelang es, den beiden jungen engagierten Männern doch noch eine Perspektive zu schaffen. In beiden Fällen kam das bayerische Innenministerium im Rahmen einer Überprüfung zu dem Schluss, dass eine Arbeitserlaubnis zu erteilen ist und in Folge dessen eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden kann. Herr Samake und Herr Tessema konnten inzwischen die Arbeit bei ihren Ausbildungsbetrieben wieder aufnehmen, die sie im Anschluss an ihre Lehre übernommen haben.

Das Bayerische Innenministerium ist nicht gerade für flüchtlingsfreundliche Entscheidungen bekannt, trotzdem kommt es zu dem Schluss, dass in diesen beiden Fällen Arbeitserlaubnisse zu erteilen sind. Das verdeutlicht die rigide Entscheidungspraxis der Nürnberger Ausländerbehörde – ein Schlag ins Gesicht der Geflüchteten, der haupt- und ehrenamtlichen Unterstützer*innen sowie der bayerischen Wirtschaft“, sagt David Förster vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Viele Geflüchtete sind zur Untätigkeit gezwungen, obwohl sie wie Soungalo und Samson einen Arbeitsplatz und damit eine Perspektive auf eine Aufenthaltserlaubnis hätten. Wir appellieren an die Nürnberger Ausländerbehörde, die Entscheidung des Innenministeriums zum Anlass zu nehmen und ihren Handlungs- und Ermessensspielraum endlich im Sinne der Geflüchteten zu nutzen. Darüber hinaus braucht es eine bayernweite einheitliche Weisungslage aus dem Innenministerium, die einen unbürokratischen Zugang zu Arbeit und Ausbildung ermöglicht. Denn derzeit kommt es einer Lotterie gleich, von welcher Ausländerbehörde man welche Entscheidung bekommt.

Claudia Geßl, vom Bleib-Projekt des Nürnberger Integrationsrats fordert ein deutliches Zeichen aus dem Stadtrat: „Ich höre immer wieder von Flüchtlingshelfern, Lehrern und Sozialpädagogen, wie frustriert viele junge Erwachsene durch Ablehnungsbescheide oder Nicht-Entscheidungen der Ausländerbehörde sind, die anfangs noch hochmotiviert lernten. Vor allem die uneinheitliche Umsetzungspraxis der 3plus2-Regelung macht den Schülern zu schaffen. Während ihre Freunde beispielsweise in Fürth die Möglichkeit haben eine Ausbildung zu machen, bleibt diese in Nürnberg oft verwehrt. Es wird höchste Zeit, dass der Nürnberger Stadtrat sich für eine andere Praxis der Ausländerbehörde ausspricht. Anstatt einseitig auf Abschiebungen zu setzen, muss sie ihre Handlungs- und Ermessensspielräume zugunsten der Geflüchteten nutzen und sie bei der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis unterstützen!

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