10.01.2017

Immer wieder Obergrenze

Seehofers Forderung nach einer Obergrenze für Flüchtlinge wird auch durch ständige Wiederholung nicht besser / Flüchtlingsrat: „Obergrenze verfassungsrechtlich und praktisch nicht machbar“


Immer und immer wieder fordert Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer, und mit ihm seine Vasallen, eine Obergrenze von 200.000 Asylanträgen pro Jahr in Deutschland. Jeder noch so entfernte Anlass wird dazu genutzt, dieselbe Diskussion immer wieder anzufachen, als wäre die Obergrenze die Mutter aller Problemlösungen. Doch auch die regelmäßige Wiederholung macht die Forderung nicht besser, sie bleibt schlicht unerfüllbar. Eine Obergrenze würde am deutschen Grundgesetz scheitern, das ein individuelles Recht auf Asyl festhält. Selbst wenn der Asylantrag nicht bewilligt wird, müssen Geflüchtete die Möglichkeit haben, diesen Antrag zu stellen.

Unabhängig von allen juristischen Fachdiskussionen bleibt Seehofer weiterhin die Antwort schuldig, wie er die Obergrenze ganz praktisch umsetzen will. Sie wirft so spannende Fragen auf, was z.B. mit dem 200.001 Geflüchteten geschehen soll? Darf er keinen Asylantrag stellen, was gegen das individuelle Asylgrundrecht verstieße? Wird er sofort abgeschoben, was gegen das Refoulement-Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention verstieße? Und wenn ja, wohin? In sein Herkunftsland? In ein anderes EU-Land? Muss er bis zum nächsten Jahr warten und wird solange eingelagert? Fragen über Fragen, auf die wir von der CSU noch keine brauchbaren Antworten gehört haben.

Seehofer und seine CSU-KollegInnen wiederholen immer und immer wieder denselben Unsinn. Die Forderung nach einer Flüchtlingsobergrenze ist nicht nur verfassungswidrig und praktisch undurchführbar, sondern auch einfach nur dumm und menschenfeindlich“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Seehofer macht schamlos Wahlkampf auf dem Rücken von Flüchtlingen, die sich ohne Wahlrecht nicht zur Wehr setzen können. Der rechte Rand applaudiert ihm dafür.

Zurück