16.05.2011
Im Bayerischen Landtag wird morgen erneut über Abschiebungen nach Syrien diskutiert
Pressekonferenz zu Syrien am Freitag, den 20. Mai um 11 Uhr im Bayerischen Flüchtlingsrat
Ein sog. hochgezogener Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen für einen Abschiebstopp nach Syrien, der bereits Mitte April im Rechts- und Verfassungsausschuss abgelehnt wurde, wird nun erneut am kommenden Dienstag von ParlamentarierInnen diskutiert werden; diesmal im Plenum des Bayerischen Landtags. Alle Oppositionsparteien und die FDP stimmten im April für eine Aussetzung der Abschiebungen, allein die CSU war dagegen und verhinderte somit einen Abschiebestopp.
In der Zwischenzeit hat sich die Lage in Syrien weiter verschärft. Menschenrechtsorganisationen berichten von 800 ermordeten ZivilistInnen, 8000 Personen wurden verhaftet oder sind verschwunden. Die Armee rückte bereits in Banias ein und erschoss drei Demonstrantinnen; in der Hafenstadt begannen syrische Sicherheitskräfte mit Hausdurchsuchungen. Im Homs rückten gepanzerte Einheiten in drei Stadtviertel ein und von Augenzeugen wurde berichtet, dass vor Ort Haus für Haus nach SympathisantInnen der Protestbewegung durchsucht wurden. Auch in einem Vorort von Damaskus sollen Panzer eingerückt und Schüsse gefallen sein. Das Auswärtige Amt rät schon seit Mitte April von Reisen nach Syrien ab, die EU verhängt Sanktionen und die Bundesregierung kritisiert die Gewalt gegen die Demonstrierenden. Tatsächlich hat bislang lediglich das Bundesinnenministerium eine Empfehlung ausgegeben, vorläufig keine Abschiebungen nach Syrien durchzuführen, bis eine Klärung durch das Auswärtige Amt erfolgt. Dadurch sollen syrische Flüchtlinge zwar heute akut nicht nach Syrien abgeschoben werden, ein effektiver Rechtsschutz besteht jedoch nicht.
In zahlreichen Fällen kam es nach Abschiebungen aus Deutschland, die auf der Grundlage des Anfang 2009 in Kraft getretenen deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens möglich gemacht wurden, zu umgehenden Inhaftierungen und teilweise zu Folterungen der betroffenen Personen. Von den Abschiebungen sind vor allem Angehörige von Minderheiten bedroht, wie KurdInnen, YezidInnen und Staatenlose, die in Syrien de facto keine Bürgerrechte besitzen. Exilpolitische Tätigkeiten, aber auch allein die Asylantragsstellung in Deutschland, wird von der syrischen Regierung nach § 287 syrisches Strafgesetzbuch in vielen Fällen als „Beschmutzung des Ansehens Syriens im Ausland“ und somit als Straftat gewertet.
Am kommenden Freitag, den 20. Mai findet zu Syrien eine Pressekonferenz um 11 Uhr im Bayerischen Flüchtlingsrat (Augsburgerstr. 13 | München) statt. Auf der Konferenz werden betroffene syrische Flüchtlinge über ihre Situation und die derzeitige Lage in Syrien sprechen.