30.05.2018

Hochschwangere wehrt sich gegen Abschiebung

21-jährige sollte 2 Tage vor Beginn des Mutterschutzes, ohne Vater des ungeborenen Kindes mit ihrem fünfjährigen Sohn abgeschoben werden

 

Die hochschwangere Frau A. (21 Jahre alt) sollte heute früh zusammen mit ihrem fünfjährigen Sohn vom Flughafen München nach Italien abgeschoben werden; ohne Vater des ungeborenen Kindes. Ohne Gewissheit, was sie und ihren kleinen Sohn in Italien erwartet . Der errechnete Entbindungstermin ist am 13.7.2018, der gesetzliche Mutterschutz beginnt somit am 1.6.2018. Ab diesem Datum darf Frau A. nicht mehr abgeschoben werden.

Am frühen Mittwoch morgen fuhren ungefähr 30 Unterstützerinnen und Unterstützer von Frau A. spontan zum Flughafen München, um gegen die Abschiebung von Frau A. und ihrem Sohn zu demonstrieren und Fluggäste auf die bevorstehende Abschiebung Aufmerksam zu machen.
Kurz bevor Frau A. von der Polizei in das Flugzeug geführt wurde, warf Sie sich vor dem Treppenaufgang zum Flugzeug auf den Boden und wehrte sich gegen ihre Abschiebung. Daraufhin wurde Sie zusammen mit ihrem Sohn weggebracht. Noch ist unklar, wie die Behörden weiter vorgehen und wo Frau A sich im Moment befindet. Den Behörden bleibt noch einen Tag, um die Abschiebung zu vollenden.

Frau A. war seit dem 14.05.2018 wegen angeblicher Fluchtgefahr in Abschiebehaft in der JVA Erding, ihr Sohn wurde vom Jugendamt Deggendorf in Obhut genommen. Der Partner blieb im Transitzentrum Deggendorf zurück.
Am frühen Morgen des 14.05.2018 um 3.35 Uhr stürmte die Polizei das Zimmer von Frau A. Sie war unbekleidet und in Panik. Laut Polizei soll sie Widerstand geleistet und gedroht haben, aus dem Fenster zu springen. Für die geplante Abschiebung  einer Hochschwangeren und ihres fünfjährigen Kindes bewachten mehrere Polizisten mit scharfen Hunden auf 2 Etagen der Unterkunft in Hengersberg die anderen Bewohner*innen, so dass diese nicht intervenieren konnten.

Ein Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung der Rechtsanwältin Petra Haubner wurde abgelehnt (siehe PM 28.05.2018 http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/beitrag/items/hochschwangere-in-abschiebehaft.html). Der grundgesetzlich garantierte Schutz von Ehe und Familie gilt anscheinend nicht für Dublin Abschiebungen. Die zuständige Richterin lehnte den Eilantrag ab mit der Begründung, solange das Kind noch nicht geboren sei, handele es sich bei Vater und Kind nicht um Familienangehörige im Sinne der Dublin-Verordnung. Eine familiäre Beziehung bestehe noch nicht. Die daraufhin eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde am Dienstag abend als unzulässig abgelehnt. Der Rechtsstaat hat entschieden, Frau A. für die Abschiebung freizugeben.

Was ist das für ein Rechtsstaat, der den Schutz der Familie nicht mehr garantiert, der diese menschenfeindliche Abschiebung für rechtens erklärt. Der plötzlich sehr schnell und effektiv arbeitet, nur um noch 48 Stunden vor der dem gesetzlichen Mutterschutz eine Hochschwangere junge Frau mit kleinem Kind abzuschieben und eine Familie zu trennen. Es herrscht Bestürzung und Fassungslosigkeit. Die hochschwangere Frau A. musste sich selber zu Wehr setzen und hat in letzter Sekunde für sich, ihr ungeborenes Baby und ihren Sohn gekämpft.
„Wir sind entsetzt, dass es wirklich möglich ist, eine hochschwangere Frau auf den letzten Drücker abzuschieben. Das Leben eines ungeborenen Kindes wurde durch diesen Abschiebeversuch enorm gefährdet und ein fünfjähriges Kind großem Stress ausgesetzt mit noch nicht absehbaren Folgen. Das sollte strafrechtliche Konsequenzen haben. Wir fordern die sofortige Freilassung der Familie und ein Abschiebeverbot.“, so Jana Weidhaase, Sprecherin des Bayerischen Flüchtlingsrats.

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