29.08.2018
Hilft nicht beim Pflegenotstand, hilft nicht den Flüchtlingen
Bayerischer Flüchtlingsrat hält Anweisung des bayerischen Innenministeriums zu Flüchtlingen in Pflegeausbildungen für völlig unzureichend.
Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt die neue Position der Staatsregierung gegenüber Flüchtlingen in Pflegeberufen. Es gibt nun eine Anweisung an die Ausländerbehörden, die Flüchtlinge begünstigen könnte, die noch im Asylverfahren eine Pflegehelferausbildung beginnen oder begonnen haben. Sie können dann für die einjährige Ausbildung eine sogenannte Ermessensduldung bekommen, wenn ihr Asylverfahren während der laufenden Ausbildung abgelehnt wird. Im Anschluss können sie, wenn sie die vollumfängliche Pflegeausbildung machen, von der 3+2 Regelung profitieren. Allerdings sind Flüchtlinge, deren Asylantrag bereits abgelehnt worden ist, explizit ausgeschlossen. Auch bei Flüchtlingen, die noch im Verfahren sind, kann die Ausländerbehörde nach wie vor mit weitem Ermessen entscheiden, ob sie eine Ausbildung in einem Pflegeberuf erlaubt oder verbietet. Immerhin wird im Rundschreiben an die Ausländerbehörden aber festgestellt, dass ein nationales Interesse an der Genehmigung in eine solche Entscheidung einfließen kann.
„Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert diese Anordnung als unzureichend. Der Freistaat öffnet allenfalls ein kleines Türchen hin zu einem Spurwechsel von Asyl in Arbeit, aber mehr als ein erstes Zeichen guten Willens ist das nicht. Die bayerische Arbeitsverbotspolitik ist grober Unfug, und hier wird nun nur minimal korrigiert. Von der Neuregelung wird nur eine Handvoll Flüchtlinge begünstigt werden, viele auch derer, die Interesse an einer Pflegeausbildung hätten, bleiben weiterhin ausgeschlossen, weil ihr Asylverfahren negativ verlaufen ist. Diese Regelung hilft nicht dem Personalnotstand in der Pflege, und sie hilft nur sehr wenigen Flüchtlingen. Die bayerische Regierung verharrt weiterhin im Abwehrstarrsinn.
Angesichts des Umstands, dass in der kommenden Woche mehrere Tausend Flüchtlinge eine Ausbildung beginnen könnten, es aber nicht dürfen, ist die Anweisung lediglich Symbolpolitik.
Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert hier eine klare und zügige Wende hin zu einer Behördenpraxis, die die Integrationsleistungen vieler Flüchtlinge honoriert, statt ihnen Steine in den Weg zu legen. Vielerorts könnten offene Lehrstellen in Handwerk und Handel besetzt werden, was der bayerischen Wirtschaft zugute käme. So muss die bayerische Regierung sich weiterhin den Vorwurf gefallen lassen, dass sie eine ebenso flüchtlings- wie wirtschaftsfeindliche Politik betreibt,“ so Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.