28.07.2009
Herrmann und Seehofer halten an Zermürbung von Flüchtlingen fest
Haderthauer kann sich mit Initiative zur Änderung der Asyldurchführungsverordnung nicht durchsetzen – jetzt ist der Bayerische Landtag am Zug
Wie soeben bekannt wurde, konnte sich Innenminister Joachim Herrmann gegen Sozialministerin Christine Haderthauer im Streit um die Asyldurchführungsverordnung durchsetzen. Folglich wird §7 Abs. 5 nicht geändert und besagt weiterhin, dass die Unterbringung in Flüchtlingslagern „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“ soll.
„Es ist ein Skandal, dass dieser menschenverachtende Passus, der die Abschreckung und Zermürbung von Flüchtlingen zum Ziel der bayerischen Lagerunterbringung erhebt, nicht gestrichen wird. Während Ministerpräsident Seehofer behauptet, die CSU sei schon immer dafür gewesen, dass Asylbewerber in Bayern menschenwürdig behandelt werden, spielt Herrmann die Bedeutung des Passus der Asyldurchführungsverordnung mit der Behauptung herunter, er werde von den Kritikern der bayerischen Asylpolitik nur ‚böswillig interpretiert’. Beide vergessen dabei, dass die Kritik an den Zuständen in den bayerischen Flüchtlingslagern von allen ExpertInnen geteilt wird, selbst der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats gehört dazu“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats die Entscheidung im Kabinett. „Wir erwarten jetzt, dass der Bayerische Landtag in seiner Funktion als Gesetzgeber die einmalige Chance nutzt und der Bayerischen Staatsregierung eine Neuregelung der Lagerunterbringung von Flüchtlingen in Bayern vorgibt.“