22.05.2015

Gutscheine in Erding: Unsinnig, unzulässig, unverschämt

Wie die Süddeutsche Zeitung heute berichtet werden im Landkreis Erding nun Kleidergutscheine anstatt Bargeld an Flüchtlinge ausgegeben. Der Landkreis widersetzt sich damit im Alleingang der Bundesgesetzgebung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 das Asylbewerberleistungsgesetz in zentralen Teilen für verfassungswidrig erklärt und eine Gesetzesnovelle angewiesen. Das neu gefasste Gesetz ist seit dem 01.03.2015 in Kraft und sieht vor, dass der notwendige Bedarf an Kleidung, Ernährung, Gesundheitspflege, etc. vorrangig in Geldleistungen zu decken ist. Nur „soweit es nach den Umständen erforderlich ist“ können die Behörden hiervon abweichen und unbare Leistungen gewähren. Der zuständige Landrat Martin Bayerstorfer begründet die Sonderregelung für die 511 Flüchtlinge im Landkreis Erding damit, dass mehr Bargeld falsche Anreize schaffe.

Die Kleidergutscheine in Erding sind schlichtweg unzulässig und illegal, das Asylbewerberleistungsgesetz ist hier eindeutig“, kommentiert Ben Rau vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Wenn dem Landrat das Bundesverfassungsgerichtsurteil und die Gesetzgebung nicht gefallen, ist das seine persönliche Meinung. Wenn er sich aber als Amtsträger darüber hinwegsetzt, ist das eine massive Kompetenzüberschreitung und eine Unverschämtheit. Migrationspolitische Erwägungen haben in der Sozialversorgung nichts zu suchen. Es glaubt hoffentlich niemand im Ernst, dass Menschen wegen 33,57 Euro im Monat, die für Kleidung vorgesehen sind, ihre Heimat verlassen. Das Bayerische Sozialministerium ist hier federführend und muss den Landrat dringend zur Vernunft bringen.

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