25.01.2012

Gerichtsverhandlung endet mit Vergleich

Bayerischer Flüchtlingsrat erklärt, den Beamten der Ausländerbehörde Erlangen in Zukunft nicht mehr namentlich zu nennen / Der Beamte nimmt im Gegenzug alle anhängigen Strafanzeigen zurück


Am heutigen Mittwoch, den 25.01.2012, wurde die Unterlassungsklage des Beamten der Erlanger Ausländerbehörde verhandelt. Sein Anwalt regte an, nicht mehr in die Vergangenheit zu schauen, sondern eine Regelung für die Zukunft zu finden. Das Gericht kam zu der Einschätzung, dass der Antrag auf einstweilige Verfügung kaum Chancen auf Erfolg hätte. Die Klageparteien einigten sich deshalb auf folgenden Vergleich:

  • der Bayerische Flüchtlingsrat nennt bei seiner zukünftigen Berichterstattung über den Konflikt mit der Ausländerbehörde Erlangen den kritisierten Beamten nicht mehr mit Namen,
  • der kritisierte Beamte zieht im Gegenzug seine Anzeigen, sowie seine Beschwerde gegen die Einstellung der Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zurück.

„Mit dem Ausgang der Verhandlung ist klar, dass sich die Flüchtlingsorganisationen nichts von ihrer Kritik an dem Beamten der Erlanger Ausländerbehörde zurücknehmen müssen. Wir kommen ihm aber entgegen, indem wir zukünftig seinen Namen nicht mehr nennen. Das ist unser Beitrag zur Befriedung der Situation. Wir hoffen nun, dass wir mit der Stadt Erlangen in die inhaltliche Auseinandersetzung über die Handlungsspielräume der Ausländerbehörde und ihre Nutzung eintreten können. Wir warten jetzt auf einen konkreten Gesprächstermin mit der Stadt Erlangen“, kommentiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats, den Ausgang des Verfahrens.

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