05.08.2011

Gerichtsstreit um Flughafendemo

Landratsamt Erding und Verwaltungsgericht München behindern Flüchtlinge und ihre UnterstützerInnen in der Ausübung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit


Am morgigen Samstag wollen Flüchtlinge und ihre UnterstützerInnen am Münchner Flughafen gegen Abschiebungen demonstrieren. Sie üben damit ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus, das auch an Flughäfen gilt. Denn das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2009 entschieden, dass Demonstrationen in Flughäfen erlaubt sind. Demonstrationsverbote könnten nicht auf den „Wunsch gestützt werden, eine Wohlfühlatmosphäre in einer reinen Welt des Konsums zu schaffen, die von politischen Diskussionen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen frei bleibt. Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf.“

Das Landratsamt Erding lehnte jedoch mit Bescheid vom 4.8.2011 die angemeldete Demonstrationsroute durch die Terminals 1 und 2 zu den Check-In-Schaltern der Lufthansa und der Air France ab. Die Flüchtlinge wollten die MitarbeiterInnen der beiden Fluggesellschaften und deren Passagiere mit ihrer Demonstration erreichen, weil sie die meisten Abschiebungen aus Deutschland durchführen. Lediglich eine Kundgebung im MAC-Forum, der Freifläche zwischen den beiden Terminals, soll erlaubt werden, sowie eine Demonstration auf der Galerie der ersten Ebene über dem MAC-Forum.

Der Bayerische Flüchtlingsrat hat gegen diese unzulässige Beschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit geklagt, das Verwaltungsgericht München hat in erster Instanz dem Landratsamt Erding Recht gegeben mit der Begründung: Wenn die Terminalzugänge „mit 100 Versammlungsteilnehmern versperrt oder blockiert werden, besteht in Notsituationen eine Gefährdung von Gesundheit und Leben von Passanten, Versammlungsteilnehmern, Flughafenpersonal und Fluggästen“.

Der Bayerische Flüchtlingsrat zeigt sich empört über diese Ablehnung der Klage. Insbesondere in Terminal 2 gibt es große Freiflächen, die von einer Demonstration verwendet werden können, ohne dass der Flughafenbetrieb auch nur im Geringsten beeinträchtigt wird. Diese Bereiche wurden bei dem Flughafen-Chaos durch den isländischen Vulkanausbruch mit hunderten Feldbetten voll gestellt, um gestrandete Passagiere unterzubringen.

„Wir werden diese Beschränkung der Versammlungsfreiheit nicht hinnehmen. Wir haben bereits Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München eingelegt. Notfalls gehen wir bis zum Bundesverfassungsgericht, um unser Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu erkämpfen“, erklärt Tobias Klaus, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

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