28.11.2007
Für Nihad RAMAZAN aus dem Irak werden Abschiebungshindernisse anerkannt!
Asylgerichtsverhandlung 30. November 2007 um 9.00 Uhr im VG Regensburg findet nicht statt!
Der Rechtstreit hat sich deshalb erledigt, weil das Bundesamt für Migration jetzt mitgeteilt hat, daß sie den bisherigen Ablehnungsbescheid abändern werden und für Nihad RAMAZAN Abschiebungshindernisse gemäß § 60 Aufenthaltsgesetz anerkennen werden. Damit folgt das Bundesamt einer entsprechenden Anregung des Verwaltungsgerichtes Regensburg.
Wir erinnern daran, dass Nihad RAMAZAN vor rechtskräftiger Entscheidung bereits am 03. Sept. 2007 in den Irak abgeschoben worden wäre, wenn sich nicht damals die Fluggesllschaft zagros air geweigert hätte, Abschiebungen durchzuführen. Wir begrüßen die jetzige Entscheidung und sind mit Nihad RAMAZAN unsagbar erleichert! Um nicht an zukünftigem Unrecht mitschuldig zu werden, muss zagros air zur Entscheidung vom September, keine Abschiebungen zu akzeptieren, zurückkehren! Dies fordern wir nachdrücklich zusammen mit der überregionalen Kampagne Keine Abschiebung in den Irak.
Keine Abschiebung in den Irak! Aufenthaltserlaubnisse jetzt! Rücknahme der Widerrufsbescheide! Das wäre auch eine Konsequenz der jüngsten "VGH-Sunniten Entscheidung".
Dies fordern wir mit der Kampagne und dafür findet die von vielen unterstützte Demonstration am 08. Dezember 2007 in München statt. Zugabfahrt ab Regensburg mit Bayerntickets um 10.44 Uhr, Treffpunkt 10.30 Uhr Bahnhof.