05.08.2011

Flughafendemo auch im Terminal 2!

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hebt Verbot des Landgerichts Erding auf: Flüchtlinge und ihre UnterstützerInnen können bei der Lufthansa gegen Abschiebungen demonstrieren


In einer Eilentscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde des Bayerischen Flüchtlingsrats stattgegeben und das generelle Verbot, in den Terminals des Münchner Flughafens zu demonstrieren, aufgehoben.

Das Landratsamt Erding hatte in Absprache mit der Flughafenpolizei lediglich eine Kundgebung auf der Freifläche zwischen den beiden Terminals (MAC-Forum) zugelassen, die Demonstration sollte auf die Galerie der ersten Ebene über dem MAC-Forum verbannt werden. Der Bayerische Flüchtlingsrat hatte gegen diese Entscheidung geklagt, das Verwaltungsgericht (VG) München hatte die Klage jedoch abgewiesen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als nächst höhere Instanz hat die Entscheidung des VG München nun aufgehoben. Verbote von Demonstrationen in den Terminals stellen „eine gravierende Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit insofern dar, als sie eine unmittelbare Wahrnehmbarkeit der Versammlung insbesondere durch das Personal der Fluggesellschaften erschweren. Eine solche Wahrnehmbarkeit wäre aber zur Verwirklichung des Versammlungsziels, gegen die Mitwirkung der Fluggesellschaften an Abschiebungen zu protestieren, von grundlegender Bedeutung“. Ein komplettes Verbot sei deshalb rechtswidrig. Zumindest eine Demonstration im weitläufigen Terminal 2 müsse ermöglicht werden.

Tobias Klaus vom Bayerischen Flüchtlingsrat begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs: „900 Menschen wurden wegen des Aschewolken-Chaos’ problemlos auf Feldbetten im Flughafen untergebracht. Aber einhundert Demonstranten sollen so viel Platz brauchen, dass ein Sicherheitsrisiko entsteht. Dass diese Argumentation absurd ist, hat der Verwaltungsgerichtshof nun bestätigt. Dadurch können wir direkt bei der Lufthansa gegen das Geschäft mit den Abschiebungen protestieren.“

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