09.12.2011

Flüchtlingsrat weist Unterlassungserklärung zurück

Mitarbeiter der Erlanger Ausländerbehörde Armin M. versucht, FlüchtlingsunterstützerInnen mundtot zu machen / Flüchtlingsrat: „Wir freuen uns auf die gerichtliche Auseinandersetzung“

 

Am Dienstag letzter Woche berichteten drei Flüchtlinge aus Erlangen bei einer Pressekonferenz des Ausländer- und Integrationsbeirats der Stadt Erlangen, von amnesty international (Ortsgruppe Erlangen), des Bayerischen Flüchtlingsrats, des Internationalen Frauencafés Nürnberg, von Flunterl und EFIE e.V. über ihre leidvollen Erfahrungen mit ihrem Sachbearbeiter der Erlanger Ausländerbehörde, Armin M.. Doch anstatt die Kritik ernst zu nehmen und sein Verhalten zu ändern, versucht dieser nun, die UnterstützerInnen der Flüchtlinge mundtot zu machen.

Bereits letzte Woche zeigte Armin M. den Bayerischen Flüchtlingsrat wegen Verleumdung an. Gestern ging nun von einer Hamburger Anwaltskanzlei, die Armin M. vertritt, die Forderung nach einer Unterlassungserklärung ein. Der Bayerische Flüchtlingsrat solle unterschreiben, nie mehr „Armin M. als Sheriff Gnadenlos zu titulieren“. Zudem solle er ihm nicht mehr vorwerfen, „Ermessensentscheidungen am äußersten rechten Rand“ zu treffen.

„Wir haben uns kein Fehlverhalten vorzuwerfen. Wir haben lediglich das getan, was zu den Kernaufgaben des Bayerischen Flüchtlingsrats zählt, nämlich Flüchtlingen eine Stimme zu geben und alles dafür zu tun, dass sie fair und gerecht behandelt werden“, erklärt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Auch wenn die Stadt Erlangen die namentliche Nennung eines Mitarbeiters nicht gerne sieht: Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist eine historische Errungenschaft der französischen Revolution und gehört zu den Grundfesten demokratischer Rechtsstaaten. Deshalb muss sich auch Armin M. der Kritik durch die Öffentlichkeit stellen. Wenn er glaubt, den Bayerischen Flüchtlingsrat mit Anzeigen und Unterlassungserklärungen zum Schweigen zu bringen, täuscht er sich. Wir freuen uns auf die gerichtliche Auseinandersetzung! Sie gibt uns die Möglichkeit, den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe vor Gericht prüfen zu lassen.“

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