03.02.2016

Flüchtlingsrat lehnt Asylpaket II strikt ab

Balkanlager Bamberg und Manching werden nun in Transitzentren umgewandelt / „Lagerzäune wurden nur sozialdemokratisiert“


Der Bayerische Flüchtlingsrat lehnt das heute von der Bundesregierung beschlossene Asylpaket II strikt ab. Besonders für Bayern bedeutet es die weitere Verschärfung der Lagerunterbringung von Flüchtlingen: Während mit dem Asylpaket I die Balkan-Sonderlager geschaffen wurden, werden sie nun mit dem Asylpaket II in die von der CSU geforderten Transitzentren umgewandelt. Allerdings sollen sie nicht, wie von der CSU vorgesehen, mit Stacheldrahtzäunen versehen und von der Polizei überwacht werden. Die SPD hat durchgesetzt, dass stattdessen private Sicherheitsdienste die Bewachung der Lager übernehmen, die die Insassen auch verlassen dürfen. Wer allerdings das Stadtgebiet verlässt, dessen Asylverfahren wird eingestellt und die Sozialleistungen werden gestrichen.

Von der Unterbringung in den Transitzentren betroffen sind alle Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern, sowie Flüchtlinge, deren Herkunftsland unklar ist oder denen unterstellt wird, Pässe vernichtet zu haben, aber auch Flüchtlinge, die schon seit vielen Jahren in Deutschland leben und nun einen Asylfolgeantrag stellen.

Die Bundesregierung will jetzt eine große Zahl von Flüchtlingen in Transitzonen unterbringen und in Schnellverfahren abfertigen. Die CSU hat diese Abschiebelager durchgesetzt, die SPD hat sie lediglich in euphemistische ‚bestimmte Aufnahmeeinrichtungen’ umbenannt und die Lagerzäune sozialdemokratisiert. Die Insassen bleiben nicht mehr am realen Stacheldraht hängen, sondern an den virtuellen, bürokratischen Stadtgrenzen“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Die Abschiebelager in Bamberg und Manching werden nun auf eine Kapazität von jeweils 5.000 Insassen aufgestockt. Die Auswirkungen werden massiv sein: Eine so große Zahl von Flüchtlingen in einem Lager unterzubringen, wird zu massiven Konflikten führen. Die Menschen dazu ohne Rechtsberatung durch Schnellverfahren zu peitschen, die innerhalb von einer Woche beendet sind, macht eine Einzelfallprüfung unmöglich. Das Ergebnis dieser Asylschnellverfahren steht bereits jetzt fest: die rigorose Ablehnung aller AntragstellerInnen. Dies ist einem Rechtsstaat, der der Würde des Menschen obersten Verfassungsrang einräumt, unwürdig.

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