24.11.2009

Flüchtlingslager sind inhuman und verschleudern Steuern in Millionenhöhe

Bayerischer Flüchtlingsrat stellt Gutachten zu den Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen vor: Sammellager kosten jährlich mindestens 13,6 Millionen Euro mehr als Privatwohnungen

Seit Jahren kämpft der Bayerische Flüchtlingsrat gegen die inhumane und menschenunwürdige Unterbringung von Flüchtlingen in Sammellagern. Denn Lager machen krank und „schaffen es, aus Menschen, die voller Elan hier ankommen, in wenigen Jahren gebrochene Menschen zu machen“, so Rechtsanwalt Hubert Heinhold bei der ExpertInnenanhörung des Bayerischen Landtags am 23.04.09 – eine Einschätzung, die von allen ExpertInnen geteilt wurde.

Ein aus dieser Sicht nachrangiges Detail sind die Kosten der Lagerunterbringung, die jedoch in Zeiten der Wirtschaftskrise und einbrechender Steuereinnahmen zunehmend an Gewicht gewinnen. Der Bayerische Flüchtlingsrat hat deshalb in seinem Gutachten die Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen und Sammellagern gegenübergestellt und kommt zu einem überraschenden Ergebnis: Würden die 7636 Flüchtlinge, die derzeit in bayerischen Sammellagern untergebracht sind, in Wohnungen leben, wäre dies jährlich um mindestens 13,6 Millionen Euro billiger.

In das Gutachten sind 1489 Flüchtlinge einbezogen, die in den Flüchtlingslagern in Neuburg an der Donau, Dachau, Aholfing-Obermotzing (Landkreis Straubing), Landshut, Pfarrkirchen und Nördlingen, sowie in den 4 Flüchtlingslagern in Augsburg und in einem Flüchtlingslager in München untergebracht sind.

Die dem Gutachten zugrunde liegenden Kosten der Wohnungsunterbringung errechnen sich aus den Mietobergrenzen für Hartz IV-EmpfängerInnen, die in diesen Städten und Gemeinden gelten. Sie umfassen die maximalen Kaltmieten sowie angemessene Betriebs- und Heizkosten und sind nach Haushaltsgrößen gestaffelt. Sie reichen von 305 Euro für alleinstehende Personen im Landkreis Straubing bis zu 876 Euro für achtköpfige Familien in Bayreuth.

Für die Bezifferung der Kosten der Lagerunterbringung arbeitet das Gutachten mit einer Schätzung, da nach wie vor keine belastbaren Zahlen aus dem Sozialministerium vorliegen. Zuletzt in der Landtagsanhörung am 23.4.09 musste Dr. Oliver Bloeck als Vertreter des Sozialministeriums zugeben, dass die von ihm zunächst genannten 230 Euro nicht alle Kosten umfassen. Die angekündigte Neuberechnung der Kosten ist bisher jedoch nicht erfolgt. Gestützt auf Angaben des ehemaligen Innenministers Günther Beckstein schätzen wir deshalb die Unterbringungskosten auf 450 Euro pro Person und Monat.

Daraus errechnet sich eine Kostendifferenz für die 1489 Flüchtlinge in den in die Berechnung einbezogenen Flüchtlingslagern in Höhe von 2.660.640,36 Euro. Hochgerechnet auf die 7636 Flüchtlinge in bayerischen Flüchtlingslagern ergibt sich daraus ein Einsparvolumen von jährlich 13.644.492,81 Euro.

„Die bayerische Praxis der Unterbringung von Flüchtlingen in Sammellagern muss umgehend beendet werden, da sie die betroffenen Flüchtlinge zermürbt und krank macht“, fordert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wer dieser Forderung nicht aus menschlicher Solidarität oder christlicher Nächstenliebe zustimmen will, sollte dies wenigstens aus haushaltspolitischer Vernunft tun“.

Zu den Vorwürfen von Sozialministerin Christine Haderthauer gegen den Bayerischen Flüchtlingsrat und seine Person sagt Thal: „Wenn Frau Haderthauer den ernsthaften Vergleich zwischen den Kosten der Unterbringung in Wohnungen und Sammellagern nicht scheut, reicht ein schneller Blick auf den Posten der Liegenschaften im Haushalt des Sozialministeriums nicht aus. Dann müssen in die Kosten der Lagerunterbringung alle Kosten mit einfließen, die durch die Hartz IV-Unterkunftskosten auch abgedeckt werden. Und dazu gehören neben den ‚bloßen Mietkosten’ u.a. auch Hausverwaltungen, Hausmeister, Instandhaltungsarbeiten, Abwasserentsorgung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Wachdienste und – in den letzten Jahren besonders gestiegen – die Kosten für die Heizung.
Frau Haderthauer hält hingegen an den in der Landtagsanhörung genannten Kosten von 230 Euro für die Lagerunterbringung pro Person und Monat fest, obwohl ihr Fachreferent für die Unterbringung von Flüchtlingen damals schon zugeben musste, dass diese Zahl deutlich zu niedrig ist, und korrigiert sie lediglich um 8 Euro auf 238 Euro nach oben. Wie sie mit diesen auf ganz Bayern hochgerechneten (8x7636x12=)733.056 Euro jährlich all diese Zusatzausgaben für 118 Flüchtlingslager finanzieren will, ist uns ein Rätsel. Den Vorwurf der ‚Volksverdummung im ganz großen Stil’ nehmen wir deshalb gelassen, im Eifer der Debatte kann sich auch Frau Haderthauer mal vergaloppieren“.

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