30.06.2009

Flüchtlingslager: Freie Wähler legen eigenen Gesetzentwurf vor

Am Mittwoch, den 1. Juli 09, gegen 13 Uhr wird der Entwurf der Freien Wähler für ein Flüchtlingsaufnahme- und Integrationsgesetz im Plenum des Bayerischen Landtags debattiert / Begrenzung der Lagerpflicht auf maximal 1 Jahr gefordert

Am morgigen Mittwoch machen die Freien Wähler ihre Ankündigung aus der Debatte um den Entwurf der Grünen für ein Flüchtlingsaufnahmegesetz wahr: Sie stellen ihren Entwurf für ein Flüchtlingsaufnahme- und Integrationsgesetz vor. Zentrale Bestandteile sind die Erprobung des Leverkusener Modells in allen bayerischen Regierungsbezirken und die Begrenzung der Lagerpflicht für alle Flüchtlinge auf maximal ein Jahr.

Die Erprobung des Leverkusener Modells zur Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen statt in Sammellagern erübrigt sich eigentlich, da dieses Modell in Leverkusen schon seit Jahren erfolgreich praktiziert wird. Auch in Berlin gilt eine entsprechende Regelung, die von allen Seiten als positiv bewertet wird.

Besonders herausragend an dem Gesetzentwurf ist, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Schwerbehinderte, SeniorInnen, Schwangere, Alleinerziehende mit Kindern und Traumatisierte nach der Entlassung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen überhaupt nicht in Flüchtlingslagern untergebracht werden sollen. Für alle anderen Flüchtlinge, die nicht zu diesen Personengruppen mit besonderen Bedürfnissen zählen, soll die Lagerpflicht generell auf ein Jahr nach der Entlassung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen begrenzt werden.

Flüchtlingslager sind kein Ort, an dem Menschen untergebracht werden sollten. Deshalb lehnt der Bayerische Flüchtlingsrat selbst die auf ein Jahr begrenzte Lagerpflicht generell ab. Gerade das Beispiel der Stadt Leverkusen zeigt, dass die schnellstmögliche Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen für alle Beteiligten von Vorteil ist. Der Bayerische Flüchtlingsrat hält deshalb die erneute Erprobung in Form von Modellversuchen für überflüssig und fordert die generelle Abschaffung der Lagerpflicht.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Freien Wähler erkannt haben, dass die Lagerunterbringung gerade auch für alleinstehende Flüchtlinge eine extreme Belastung darstellt. Denn sie verbringen ihr Leben über Jahre hinweg in Mehrbettzimmern mit ihnen unbekannten Menschen, mit denen sie sich auf Gedeih und Verderb arrangieren müssen. Diese Situation führt häufig zu großen Spannungen“, kommentiert Alexander Thal vom Bayerischen Flüchtlingsrat den Gesetzentwurf. „Zudem zeigt der Gesetzentwurf der Freien Wähler, dass die Mehrheit der Abgeordneten im Bayerischen Landtag zumindest die Begrenzung der Lagerpflicht für alle Flüchtlinge will. Damit gerät die CSU noch mehr unter Druck, die bisher nur zu Zugeständnissen für wenige Sondergruppen bereit ist, an der generellen Lagerpflicht aber nicht rütteln will.“

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