29.07.2011

Flüchtlingslager: „Ermessensentscheidung am rechten Rand“

Innenminister Herrmann lässt Neuregelung der Lagerpflicht nach monatelanger Blockade passieren / Gesetzentwurf am Dienstag, den 02.08.2011 im Kabinett

Am kommenden Dienstag, den 02.08.2011, wird das bayerische Kabinett die gesetzliche Neuregelung der Lagerpflicht für Flüchtlinge verabschieden. Eingebracht wird ein Gesetzesänderungsentwurf, der vor zwei Wochen bei einem Krisentreffen zwischen CSU und FDP, Sozial- und Innenministerium vereinbart wurde. Dieser Kompromiss wird jedoch in der Praxis nur wenigen Flüchtlingen die Chance geben, aus den Flüchtlingslagern auszuziehen. Nominell soll die Lagerpflicht auf 6-7 Jahre, für Familien mit Kindern auf 2-3 Jahre begrenzt werden. Rigide Ausschlusskriterien sorgen jedoch dafür, dass die meisten Flüchtlinge davon nicht profitieren werden. Wer dreimal beim Schwarzfahren (mehr als 50 Tagessätze Geldstrafe) oder zweimal wegen Verstoß gegen die Residenzpflicht (mehr als 90 Tagessätze) erwischt wird, oder wer nicht mit Passpapieren seine Identität belegen kann, hat seinen generellen Anspruch auf Auszug aus dem Lager selbst nach diesen viel zu langen Fristen verwirkt.

Das Verhalten der Staatsregierung und besonders des Innenministeriums erweckt den Eindruck, als hätte es die Skandale in und die Debatten um die bayerischen Flüchtlingslager in den vergangenen Jahren nie gegeben. Noch immer gibt es grauenhafte Flüchtlingslager, die laut Asyldurchführungsverordnung „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“ sollen. Vergessen ist die ExpertInnenanhörung im Bayerischen Landtag, bei der alle geladenen Sachverständigen die Abschaffung der Lagerpflicht oder ihre Begrenzung auf maximal ein Jahr forderten. Weggewischt werden Argumente wie die Kosten der Lagerunterbringung, die deutlich über denen der Wohnungsunterbringung liegen. Ignoriert wird das Leid der Flüchtlinge, die in überfüllten Sammellagern psychisch und körperlich krank werden. Und dass einer der beiden ranghöchsten Kontrollausschüsse der UNO nach dem Sicherheitsrat die Lagerunterbringung von Flüchtlingen als menschenrechtswidrig einstuft, tangiert das Innenministerium nicht im Geringsten.

„Bayern hat wie alle anderen Bundesländer seine Ermessensspielräume, um die Lagerunterbringung abzuschaffen und Flüchtlinge wie Menschen zu behandeln. Doch Sozialministerin Christine Haderthauer und Innenminister Joachim Herrmann geben einer menschenunwürdigen, fremdenfeindlichen und überkommenen Abschreckungsideologie den Vorzug vor einer sachorientierten Flüchtlingspolitik“, kritisiert Alexander Thal vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Die Bayerische Staatsregierung trifft einmal mehr eine Ermessensentscheidung am rechten Rand – auf Kosten der Flüchtlinge.“

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