07.05.2008

Flüchtlinge: Schöner leben im Lager?

Gesetzentwurf der Grünen in Bayern sieht Verbesserungen vor, ändert aber nichts an der generellen Lagerpflicht für Flüchtlinge

Am heutigen Mittwoch, den 07. Mai 2008 hat Renate Ackermann, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag, den grünen Entwurf für ein Flüchtlingsaufnahmegesetz vorgestellt. Das Gesetz sieht vor, „Personen mit besonderen Bedürfnissen“ von der generellen Lagerpflicht für Flüchtlinge in Bayern auszunehmen, darunter unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Schwerbehinderte, SeniorInnen, Schwangere, Alleinerziehende und Traumatisierte. Für alle übrigen, die weiter der Lagerpflicht unterliegen, sieht der Gesetzentwurf Mindeststandards vor, darunter eine Mindestgröße von 10 m² pro Person oder abgeschlossene Wohneinheiten für Paare oder Familien.

Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt die vorgesehenen Verbesserungen, insbesondere die Möglichkeit des Auszugs der besonders belasteten Personengruppen aus den Flüchtlingslagern. Das Konfliktpotential im Zusammenleben der betroffenen Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften kann dadurch reduziert und der Lebensalltag für einen Teil der Flüchtlinge deutlich erleichtert werden. Er kritisiert jedoch, dass die generelle Lagerpflicht unangetastet bleibt.

Dazu erklärt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats: „Wir fordern die sofortige Abschaffung der Lagerpflicht für alle Flüchtlinge. Denn nicht nur unbegleitete Minderjährige, Alleinerziehende oder Traumatisierte leiden unter der Lagerunterbringung, sondern auch Alleinstehende, Paare und Familien. Nach dem Gesetzesentwurf der Grünen bleibt die Mehrheit der Flüchtlinge in Bayern dazu gezwungen, in Flüchtlingslagern zu leben. Und das heißt nach wie vor: Keine Privatsphäre durch Mehrfachbelegung von Zimmern, Gemeinschaftsküchen, -duschen und -toiletten, Essenspakete, gebrauchte Kleidung, 40 Euro Taschengeld, Hausrecht und alltäglichen Willkür des Verwaltungspersonals.“

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