19.03.2020

Flüchtlinge brauchen Schutz vor Corona-Chaos!

Bayerische Behörden verursachen durch unterschiedliches Handeln Verwirrung unter Flüchtlingen / Innenministerium muss eingreifen, sonst steht der Rechtsstaat auf dem Spiel


Am Montag, den 16.3.2020 hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann den Katastrophenfall festgestellt. So habe „der Freistaat klare Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten“, erklärte Herrmann in einer Pressemitteilung. Dies eröffne „bei der Eindämmung des Coronavirus und dessen Folgen wichtige Handlungsspielräume“.

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert, diese Handlungsspielräume nun auch dringend zu nutzen! Denn die mit Flüchtlingen befassten Behörden handeln völlig unterschiedlich und stiften große Verwirrung. Während die einen Ausländerbehörden den Publikumsverkehr komplett einstellen und Ausweisdokumente per Post zuschicken, finden andernorts noch persönliche Vorsprachen statt. Während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiter Ablehnungsbescheide in Asylverfahren verschickt, schließen die Außenstellen der Gerichte in ANKER-Zentren, so dass die Betroffenen nicht mehr gegen die Ablehnung klagen können. Während einzelne Betroffene aus der Abschiebehaft entlassen werden, sitzen weitere Flüchtlinge immer noch in den Gefängnissen.

Unabdingbar notwendig ist eine klare Ansage aus dem Innenministerium an die nachgeordneten Behörden:

  • Alle Termine müssen abgesagt und der Kundenverkehr eingestellt werden
  • Sollten notwendige Aufenthaltsgestattungen, und -erlaubnisse, Duldungen oder Arbeitserlaubnisse ablaufen, müssen diese unbürokratisch mit der Post zugestellt werden
  • Die Klagefrist von 2 Wochen nach Ablehnung des Asylantrags muss ausgesetzt werden
  • Alle Verpflichtungen zur Vorsprache bei Botschaften und Konsulate müssen aufgehoben werden
  • Die Auszahlung der Sozialleistungen muss sichergestellt werden
  • Die Belegung der Unterkünfte muss entzerrt und leerstehende Zimmer und Gebäudetrakte müssen geöffnet werden
  • Abschiebungen müssen gestoppt und die Abschiebehaft geschlossen werden

Zudem muss sich Innenminister Herrmann beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dafür einsetzen, dass insbesondere keine Ablehnungsbescheide mehr verschickt werden, denn aufgrund der geschlossenen Rechtsantragstellen ist selbst ein minimaler Rechtsschutz nicht gewährleistet.

Der Schutz des Lebens aller Menschen unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus ist jetzt oberstes Gebot der Stunde. Wir fordern deshalb Innenminister Herrmann auf, seine Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten zu nutzen und in Bayern ein einheitliches Behördenhandeln herzustellen. Denn es darf nicht sein, dass Flüchtlinge durch inkohärentes Behördenhandeln Nachteile erleiden“, erklärt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats „Wenn Asylanträge abgelehnt werden, die betroffenen Flüchtlinge aber aufgrund geschlossener Behörden dagegen faktisch nicht klagen können, steht der Rechtsstaat auf dem Spiel!

Zurück