13.12.2005

Fleischskandal - Bayerischer Flüchtlingsrat reicht Strafanzeige ein

Die bisherigen Maßnahmen seitens der Regierung von Oberbayern zum Gammelfleischskandal sind mehr als ungenügend. Deshalb hat sich der Bayerische Flüchtlingsrat dazu entschlossen eine Strafanzeige gegen sämtliche Beteiligten zu stellen. Zur Kenntnisnahme übersenden wir Ihnen die Strafanzeige, die heute an die Staatsanwaltschaft München 1 herausgegangen ist.


An die
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstr. 25,
80335 München

Fax: 089/55974131
München, 13.12.2005

STRAFANZEIGE

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit Freitag den 9. Dezember 2005 setzt sich der Bayerische Flüchtlingsrat mit den Folgen des "Fleischskandals" auseinander. Die bisherig erfolgten Maßnahmen von Seiten der Regierung von Oberbayern sind ungenügend. Der Fleischskandal, also die Verteilung von verdorbenem Fleisch an Flüchtlinge ist eindeutig ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

Herr Khan Gul, Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in Neuburg hat nach dem Verzehr des bereits im Oktober 2005 abgelaufenen Fleisches Beschwerden und musste sich in ärztliche Behandlung begeben. Er hatte zwei Tage lang Schmerzen. Flüchtlinge diverser Münchner Unterkünfte haben sich ebenfalls an uns mit Beschwerden gewendet. Der Bayerische Flüchtlingsrat geht davon aus, dass ein weit größerer Personenkreis von dem Fleisch zu sich genommen hat, da lediglich ein Teil der ausgegebenen Ware sichergestellt werden konnte und die Regierung von Oberbayern anscheinend nur von einer Ausgabe am 8.12.05 ausgeht, wohingegen nach unserer Kenntnis das abgelaufene Fleisch schon seit Anfang Dezember an Flüchtlinge verteilt worden ist. Die Ausgabe von verdorbenen Lebensmitteln an Flüchtlinge, also Schutzbefohlene, die auf die Fremdversorgung angewiesen sind und zudem über keinerlei Mittel verfügen sich über die Verzehrbarkeit der Ware qualifiziert zu informieren ist ein unakzeptabler und fahrlässiger Vorgang.

Der Bayerische Flüchtlingsrat stellt daher Strafanzeige gegen sämtliche Beteiligten der Verantwortungskette. Wegen Körperverletzung und eventuellen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht sowie Verletzungen der Aufsichtspflicht, verursacht durch fahrlässiges Handeln der Beteiligten.

A) Die Lieferfirma "Dreikönig" die als von der öffentlichen Hand beauftragtes Unternehmen gewährleisten muss, einwandfreie und genießbare Lebensmittel zu liefern.
B) Den Fleischproduzenten, der unter Umständen bereits fehlerhafte bzw. abgelaufene Ware geliefert hat, und, Angaben der Regierung von Oberbayern zufolge, die Ware in mit irreführenden Daten versehenen Kartons ausgeliefert hat.
C) Die Regierung von Oberbayern, die ihrer Verpflichtung gegenüber ihr Schutzbefohlenen weder hinsichtlich der Versorgung noch hinsichtlich der notwendigen Aufsicht ausreichend nachgekommen ist.

Der Bayerische Flüchtlingsrat sieht in der Verfolgung dieser Straftaten ein großes öffentliches Interesse.

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