27.10.2008

FDP: Umfaller in letzter Sekunde?

Von der vollmundig verkündeten Forderung der FDP nach Abschaffung der Flüchtlingslager in Bayern ist im Koalitionsvertrag von FDP und CSU nichts mehr zu finden

Vor Beginn der Koalitionsverhandlungen in Bayern stellte die FDP die überraschend klare Forderung auf, die „Gemeinschaftsunterkünfte für abgelehnte Asylbewerber“ abzuschaffen. Im Verlauf der Koalitionsverhandlungen verlautete dann aus FDP-Delegationskreisen, dass ihr die Forderung wirklich wichtig ist und nicht nur Verhandlungsmasse, die der CSU geopfert werden soll.

Noch am vergangenen Freitag erfuhr der Bayerische Flüchtlingsrat aus dem Umfeld der Münchner FDP, dass der Entwurf des Koalitionsvertrags von Donnerstag Abend, der am Freitag abschließend behandelt wurde, den Passus enthielt, dass die kommende CSU/FDP-Regierung die derzeitige Unterbringung von Flüchtlingen in Bayern überprüfen werde.

Nichts davon enthält der endgültige Koalitionsvertrag. Zur Rechtfertigung hieß es auf dem Landesparteitag der FDP, man könne nicht alle noch so kleinen Vereinbarungen in einen Koalitionsvertrag aufnehmen, sonst würde der zu umfangreich. Wichtig sei, dass Strukturen geschaffen worden seien, um die Forderung nach Abschaffung der Flüchtlingslager umzusetzen. Und dies sei mit der Einführung eines Integrationsbeauftragten gelungen.

Der Bayerische Flüchtlingsrat sieht seine Befürchtungen bestätigt. „Offensichtlich ist die FDP in letzter Sekunde umgefallen. Am letzten Tag der Verhandlungen hat sie die Forderung nach Abschaffung der Flüchtlingslager der Koalitionsraison geopfert“, kommentiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats, diese Entwicklung. Ob die Schaffung des Postens eines Integrationsbeauftragten, der mit Prof. Dr. Georg Barfuß besetzt werden soll, tatsächlich eine strukturelle Verbesserung ist, mit der die menschenunwürdige Lagerhaltung von Flüchtlingen beendet werden kann, oder nur Augenwischerei ist, muss die Zukunft zeigen. „Wir werden auf alle Fälle unseren Teil dazu beitragen, den Integrationsbeauftragten mit vielen guten Argumenten auszustatten, die einen Weiterbetrieb der Flüchtlingslager ad absurdum führen“.

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