17.02.2005

Ex und hopp

Wie sich bayerische Behörden heikle Fälle vom Hals schaffen

Am 15.02. wurde auf Veranlassung des Ausländeramts Regensburg Adil Mohamed Ali Salah, ein jugendlicher Flüchtling aus Somalia, in den Jemen abgeschoben.

Ein erster Abschiebeversuch war storniert worden, nachdem der Jugendliche sich in der JVA Regensburg aus Verzweiflung selbst verletzt hatte. Mehrere Tage wurde Adil Ali Salah daraufhin in einer separaten Zelle ruhiggestellt, Freunden, einer Mitarbeiterin von Amnesty International und selbst der Rechtsanwältin wurde der Kontakt verweigert. Der zweite Abschiebeversuch wurde am Dienstag trotz anhängiger Petition und erneuten Selbstverletzungen des Jugendlichen sowie sachlicher Zweifel an der Legitimität der Abschiebung vollzogen. Gotthold Streitberger, ein Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats und Mitglied der BI Asyl Regensburg, die sich in den letzten Wochen energisch für einen Aufschub der Abschiebung eingesetzt hatte, wertet diesen Schnellvollzug als Skandal:

"Das bayerische Innenministerium hat, obwohl ihm berechtigte Einwände bekannt waren, das Problem durch Abschiebung "entsorgt". Obwohl Adil Ali Salah unstrittig aus Somalia stammt, ergriffen die Behörden die Gelegenheit, ihn in den Jemen abzuschieben. Das wäre ihnen, hätten sie die Staatsangehörigkeit seriös überprüft, nicht möglich gewesen. Die Ausländerbehörde stand unter Zeitdruck. Eine Einreiserlaubnis, ausgestellt von der Jemenitischen Botschaft, wäre am 16. Feb. 2005 abgelaufen. Ein erneutes Laissez-Passer wäre schwierig, wenn überhaupt, zu besorgen gewesen. Adil Ali Salah hatte gegenüber den Behörden wahrheitsgemäß angegeben, den jemenitischen Pass gekauft zu haben. Auch gingen die Behörden immer davon aus, dass Adil Ali Salah aus Somalia stammte. Der Unterschied: in den Jemen konnte er abgeschoben werden, nach Somalia nicht. In der Petition, die sich mit der Abschiebung nun auch erledigt hat, wurden alle Einwände noch einmal zu Papier gebracht. Doch auch die geäußerten Bedenken des stellvertretenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses, MdL Werner (SPD) und der Abgeordneten Scharfenberg (Grüne), und die Bitte, die Abschiebung vorerst auszusetzen, beeindruckten das inzwischen mit dem Fall befasste Innenministerium nicht. Bevor sich das Innenministerium auf langwierige Überprüfungen einließ, ließ es abschieben. Dies unterstreicht wiederum die bayerische Praxis, im Zweifel erst mal abzuschieben und dabei auch fünfe gerade sein zu lassen. Wenn ein Flüchtling erst mal weg ist, so die Erfahrung, wer soll sich dann beschweren. Das weitere Schicksal des Jugendlichen, der auf sich gestellt nun im Jemen überleben muss, und die Gefühle seiner Freunde, die sich aufopfernd für seinen Aufenthalt in Deutschland einsetzt hatten, müssen zurückstehen hinter dem Interesse des Innenministeriums an der Steigerung der Abschiebequoten.

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