28.10.2010
Essenspakete in Bayern extrem überteuert
Ergebnisse eines Nachkaufs von Essenspaketen empörend: Essenspakete sind bis zu 65 % teurer als Auszahlung von Bargeld / Netzwerk Deutschland Lagerland: „Bargeld statt Essenspakete jetzt!“
Am heutigen Donnerstag stellte die BI Asyl Regenburg und das Netzwerk Deutschland Lagerland die Ergebnisse ihres Testkaufs vor, um den Wert der Lebensmittel herauszufinden, die in Essenspaketen der Flüchtlinge in Regensburg enthalten sind. Die Ergebnisse sind empörend:
Der nominelle Wert der Essenspakete (Nennwert) laut bayerischer Asyldurchführungsverordnung (DV Asyl) liegt deutlich unter dem, was die Regierung der Oberpfalz an ihren Lieferanten „Drei König Lebensmittelservice GmbH und Co. KG“ für die Essenspakete zahlen muss. Drei König stellt dafür monatlich 148 Euro pro Essenspaket in Rechnung. Der Nennwert der Essenspakete beträgt dagegen für alleinstehende oder Haushaltsvorstände nur 132,94 Euro, für Kinder bis 7 Jahre 89,48 Euro und für alle Haushaltsangehörigen ab 8 Jahren 125,78 Euro (s. § 23 DV Asyl). Während die Mehrausgaben für die Essenspakete von alleinstehenden Erwachsenen 11,33 % betragen, belaufen sie sich bei kleinen Kindern auf stolze 65,40 %.
Zudem hat der Testkauf von Essenspaketen für einen alleinstehenden Erwachsenen ergeben, dass der Inhalt der Essenspakete monatlich 120,73 Euro kostet, 12,21 Euro (9,18%) weniger als der Nennwert und 27,27 Euro (22,59 %) weniger, als die Regierung dafür ausgibt.
Damit ist klar, dass die Versorgung von Flüchtlingen mit Essenspaketen nicht nur die Betroffenen in ihrem Selbstbestimmungsrecht einschränkt und als schikanös empfunden wird, sondern auch noch unnötige immense Kosten verursacht. Zudem steigert Drei König seine Gewinnspanne, indem den Flüchtlingen weniger Essen geliefert wird, als ihnen zusteht.
„Die Essenspakete dürfen nicht weiter Teil der bayerischen Abschreckungspolitik von Flüchtlingen sein. Essen ist ein Menschenrecht und Menschenrechte haben Vorrang! Wir fordern deshalb die sofortige Auszahlung von Bargeld statt Essenspaketen“, kommentiert Stefan Klingbeil vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Zudem muss das Asylbewerberleistungsgesetz, das die bundesgesetzliche Grundlage für die Versorgung mit Essenspaketen bietet, umgehend abgeschafft werden. Denn es drückt darüber hinaus Flüchtlinge um 40 % unter das staatlich definierte Existenzminimum (Hartz IV).“
Ergebnisse eines Testkaufs von Lebensmitteln, die an Flüchtlinge geliefert werden