06.01.2019

Erneut Sammelabschiebung nach Afghanistan

Bayern will am 7.1.19 wieder Kranke nach Kabul abschieben

Am 07.01.2019 startet nach Erkenntnissen des Bayerischen Flüchtlingsrats der nächste Sammelabschiebeflug von Deutschland nach Afghanistan. Laut Medienberichten bestätigt die afghanische Regierung die geplante Ankunft der Chartermaschine in Kabul am 08.01.2019.

 

Unter den Abschiebekandidaten sind erneut körperlich und psychisch kranke Flüchtlinge aus Kabul, z.B. Herr S., ein Bauarbeiter aus Niederbayern. Er spricht Deutsch, arbeitete auf dem Bau, bis ihm ein Stahlträger auf die Hand stürzte. Seitdem ist Herr S. arbeitsunfähig, braucht Medikamente und bezieht Sozialleistungen. Nun will ihn die Zentrale Ausländerbehörde Deggendorf nach Kabul abschieben und hat ihn in Abschiebehaft nehmen lassen. Ebenfalls in Abschiebehaft sitzt Herr R. Er ist depressiv, traumatisiert, brach die Behandlung aber ebenso ab, wie den Besuch einer Berufsintegrationsklasse. Inzwischen volljährig, arbeitete Herr R. in einer Plattlinger Pizzeria, bis ihm vor rund drei Monaten die Arbeitserlaubnis entzogen wurde. Auch er soll sich aber nächster Woche in Kabul durchschlagen. Auch hier ist die Zentrale Ausländerbehörde Deggendorf die zuständige Behörde. Ein weiterer, dem Flüchtlingsrat bekannter Fall ist schon vor längerem vom Islam zum Christentum konvertiert.

 

Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert die Abschiebungspläne scharf: „Kaum ist das Jahr 2019 eine Woche alt, schon soll der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan starten“, kritisiert Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Und wieder werden Flüchtlinge aus ihrem Umfeld gerissen und menschenverachtend abschiebefertig gemacht. Es hat den Anschein, als würden verstärkt Personen für die Abschiebung in den Blick genommen, die es aus verschiedenen Gründen nicht schaffen, in eine qualifizierte Beschäftigung zu kommen. Das vermittelt den Eindruck, als wolle man sich der Personen entledigen, die eher besondere Unterstützung bräuchten. Die Ausländerbehörde weiß z.B. genauestens Bescheid über die Arbeitsunfähigkeit des Herrn S., der sich auf einer deutschen Baustelle die Hand zerquetscht hat. Die Annahme, er könne sich in Kabul als Tagelöhner am Leben halten, zeugt entweder von großer Bedenkenlosigkeit oder Gewissenlosigkeit.“

 

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert den Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann dringend auf, die Abschiebungen nach Afghanistan sofort zu stoppen!

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