03.06.2003

Erfolgreicher Protest gegen die Abschiebung des togoischen Flüchtlings Eledjanawe Looky

Karawane München, Bayerischer Flüchtlingsrat: Heute Morgen, um 7.10 Uhr sollte der Togoer, Herr E. Looky in Begleitung von Bundesgrenzschutz Beamten über Paris nach Lomé (Togo) mit einer Maschine der Air France (AF-1223) - zum wiederholten Male - gegen seinen erklärten Willen außer Landes geschafft werden.

Diese Abschiebung wurde angesetzt, obwohl er am kommenden Donnerstag einen Gerichtstermin zu seinem Asylverfahren ausstehen hat. Seine Ehefrau, eine französische Staatsbürgerin, bemüht sich derzeit, die in Togo geschlossene Ehe nach französischem Recht anerkennen zu lassen. Das benötigt Zeit.

Deshalb ist es unerklärlich, warum die Behörden auf dieser Abschiebung beharren, wenn absehbar ist, dass sich seine aufenthaltsrechtliche Situation klärt. Herr Looky ist Mitglied der demokratischen Opposition Togos. Bei seiner Rückkehr in „Afrika´s dienstälteste Diktatur“ drohen ihm Verfolgung und Folter.

Der Bayerische Flüchtlingsrat und die Menschenrechtsgruppe Karawane München haben die Fluggesellschaft über diese Vorgänge informiert und die Crew des Air France Fluges AF-1223 aufgefordert Herrn Looky nicht zu transportieren.

Diese Information hat offensichtlich dazu geführt, dass das Sicherheitspersonal der Air France davon abgesehen hat, die Abschiebung zu vollziehen. Wir werten das als Erfolg.

Die Abschiebepraxis der Air France wurde vermehrt Ziel von massiver Kritik. So starben drei Menschen innerhalb des letzten halben Jahres bei Abschiebungen mit der französischen Flug-gesellschaft. Verwunderlich ist die Praxis der Air France besonders, da die Fluggesellschaften nicht dazu verpflichtet sind, Menschen gegen ihren Willen zu transportieren. Sie setzen demnach die Sicherheit der Fluggäste sowie der betroffenen Personen einer vermeidbaren Gefährdung aus.

Herr Looky befindet sich momentan wieder in Abschiebehaft in der JVA Stadelheim. Wir fordern seine unverzügliche Freilassung.

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