02.08.2011

Erfolgreicher Protest gegen die Abschiebung des 16-jährigen Abdo Basel

Der syrische Flüchtling ist nach 2 Monaten Haft nun bei seiner Tante in Magdeburg – Abschiebung jedoch nur aufgeschoben

 

Der 16-jährige syrische Kurde und Staatsbürger Abdo Basel hat sich zwei Monate lang in Abschiebehaft in München/Stadelheim befunden. Er sollte am heutigen Dienstag, den 02.08.2011, nach Italien abgeschoben werden obwohl seine Angehörigen in Deutschland leben. Nach Protesten durch den Bayerischen Flüchtlingsrat und die Grüne Landtagsabgeordnete Claudia Stamm wurde die Abschiebung vorerst gestoppt. Zudem konnte der Anwalt des Minderjährigen eine Haftentlassung erwirken. Mit einer Abschiebung muss jedoch weiterhin gerechnet werden.
Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert daher vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen, um dem unbegleiteten Minderjährigen ein Leben bei seinen Verwandten zu ermöglichen.

Abdo Basel kommt aus der Stadt Daara und floh auf Grund der Unruhen dort und dem plötzlichen Verschwinden seines Vaters über Italien nach Deutschland, um bei seiner Tante in Magdeburg Zuflucht zu finden. Diese hat bereits einen Antrag auf Vormundschaft für ihren Neffen gestellt und ist zusammen mit ihrem Mann bereit, ihn dauerhaft bei sich aufzunehmen und für ihn zu sorgen. Dennoch befand der Jugendliche sich, seit er von der Bundespolizei an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen wurde, in Abschiebehaft in München – und das für zwei Monate. Er wusste nicht, was mit ihm passiert und war komplett verzweifelt: „Ich habe niemanden geschlagen, trotzdem bin ich eingesperrt. Warum?“, fragte er seine Tante, die ihn vergangene Woche in Abschiebehaft besuchte.

Nun ist Abdo Basel endlich frei und seit letztem Samstag bei seiner Tante und Onkel in Magdeburg. Die Abschiebung ist jedoch weiterhin geplant. Auf seiner Flucht von Syrien aus war er mit dem Zug über Italien nach Deutschland eingereist. Deswegen ist nach europäischem Recht Italien für seinen Asylantrag zuständig. Das Bundesamt hat jedoch die Möglichkeit, von seinem Selbsteintrittstrecht Gebrauch zu machen und den Asylantrag zu übernehmen.

Wir fordern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf, Abdo Basel nicht nach Italien abzuschieben und seinen Asylantrag hier zu bearbeiten“, sagt Agnes Andrae vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Es kann nicht sein, dass ein Jugendlicher erst für zwei Monate eingesperrt wird und dann immer noch mit der Ungewissheit leben muss, abgeschoben zu werden. Für das Wohl des Minderjährigen ist es unbedingt notwendig, dass er nun endlich hier in Deutschland Ruhe finden kann und die Chance auf eine Zukunftsperspektive erhält.

Zurück