18.04.2002
Erfolgreiche Petition des Bayerischen Flüchtlingsrates
Petitionsausschuss des Bundestages geht von einer „missbräuchlichen“ Umsetzung der Altfallregelung in Bayern aus / Bayerischer Flüchtlingsrat fordert Beckstein zur Schadensbegrenzung und zur Wiedergutmachung auf
Der Petitionsausschuss ist damit der Argumentation des Bayerischen Flüchtlingsrates gefolgt, der in seiner Petition dargelegt hatte, dass dadurch die bei der Innenministerkonferenz am 19. November 1999 einvernehmlich beschlossene Altfallregelung in Bayern völlig ins Leere läuft. In einer Vielzahl von Fällen erhielten die betroffenen Flüchtlinge alleine wegen der nun auch vom Petitionsauschuss deutlich kritisierten bayerischen Sonderweges kein Bleiberecht. Ein großer Teil davon wurde mittlerweile abgeschoben bzw. ist nach massiven Druck der Ausländerbehörden „freiwillig“ ausgereist.
Becksteins Blockadepolitik bei der Altfallregelung hat zu unzähligen menschlichen Tragödien geführt. Die Bayerische Staatsregierung muss nun die notwendigen Konsequenzen aus dem Beschluss des Petitionsauschusses ziehen, um den durch die falsche bayerische Weisungslage entstandenen Schaden so weit es geht wieder gut machen.
Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert daher:
- Die bayerischen Ausführungsbestimmungen sind unverzüglich zurückzunehmen. Sie sind durch Regelungen zu ersetzen, die der Kritik des Petitionsauschusses des Deutschen Bundestages und des Bayerischen Flüchtlingsrates Rechnung tragen
- Die geänderten Bestimmungen sind auf alle Flüchtlinge, die sich in Bayern aufhalten, anzuwenden. Aufenthaltsbefugnisse sind zu erteilen.
- Allen Flüchtlingen, die alleine wegen der bayerischen Weisungslage abgeschoben oder zur Ausreise gezwungen wurden, ist die Wiedereinreise zu gestatten und ein Bleiberecht zu gewähren