18.04.2002

Erfolgreiche Petition des Bayerischen Flüchtlingsrates

Petitionsausschuss des Bundestages geht von einer „missbräuchlichen“ Umsetzung der Altfallregelung in Bayern aus / Bayerischer Flüchtlingsrat fordert Beckstein zur Schadensbegrenzung und zur Wiedergutmachung auf

Der Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages hat einer Petition des Bayerischen Flüchtlingsrates gegen die Handhabung der Altfallregelung in Bayern stattgegeben. Er bezeichnet die Umsetzung der bundeseinheitlichen Regelung durch die Bayerische Staatsregierung als „missbräuchlich“. „Bayern schöpft den ihm eingeräumten Gestaltungsspielraum so aus, dass die Altfallregelung mangels Erfüllbarkeit der Voraussetzungen praktisch nicht zur Anwendung kommen kann“, so der Petitionsauschuss.

Der Petitionsausschuss ist damit der  Argumentation des Bayerischen Flüchtlingsrates gefolgt, der in seiner Petition dargelegt  hatte, dass dadurch die bei der Innenministerkonferenz am 19. November 1999 einvernehmlich beschlossene Altfallregelung in Bayern völlig ins Leere läuft. In einer Vielzahl von Fällen erhielten die  betroffenen Flüchtlinge alleine wegen der nun auch vom Petitionsauschuss deutlich kritisierten bayerischen Sonderweges kein Bleiberecht. Ein großer Teil davon wurde mittlerweile abgeschoben bzw. ist nach massiven Druck der Ausländerbehörden „freiwillig“ ausgereist.

Becksteins Blockadepolitik bei der Altfallregelung hat  zu unzähligen menschlichen Tragödien  geführt. Die Bayerische Staatsregierung muss nun die notwendigen Konsequenzen aus dem Beschluss des Petitionsauschusses ziehen,  um den durch die falsche bayerische Weisungslage entstandenen Schaden so weit es geht wieder gut machen.

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert daher:
  • Die bayerischen Ausführungsbestimmungen sind unverzüglich zurückzunehmen. Sie sind durch Regelungen zu ersetzen, die der Kritik des Petitionsauschusses des Deutschen Bundestages und des Bayerischen Flüchtlingsrates Rechnung tragen
  • Die geänderten Bestimmungen sind auf alle Flüchtlinge, die sich in Bayern aufhalten, anzuwenden. Aufenthaltsbefugnisse sind zu erteilen.
  • Allen Flüchtlingen, die alleine wegen der bayerischen Weisungslage abgeschoben oder zur Ausreise gezwungen wurden, ist die Wiedereinreise zu gestatten und ein Bleiberecht zu gewähren

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