17.12.2014
Erfolg gegen Alltagsrassismus: Weitere Diskothek verurteilt
Erneuter Erfolg bei Klage gegen Rassismus im Münchner Nachtleben: Eine weitere Diskothek muss Schmerzensgeld bezahlen und wurde außerdem verurteilt, es zu unterlassen, dem Kläger aufgrund seiner „Rasse“ oder ethnischen Herkunft den Einlass in die Diskothek zu verweigern. Bei Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro angedroht.
Am Mittwoch, den 17.12.2014, hat das Amtsgericht München folgendes Urteil verkündet:
- Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, dem Kläger aufgrund seiner (…) ethnischen Herkunft den Einlass in die Diskothek (…) zu verweigern.
- Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die (…) Unterlassungsverpflichtung die Verhängung eines Ordnungsgelds bis 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder die Verhängung von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.
- Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 500 Euro nebst Zinsen seit dem 14.11.2013 zu bezahlen (...)
- Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY) und der Bayerische Flüchtlingsrat (BFR) begrüßen diese weitere richtungweisende Entscheidung des Amtsgerichtes München. Das Urteil ist ein Sieg für einen demokratischen Rechtsstaat, der die Diskriminierung ernst nimmt und auch rechtlich ahndet. AGABY und BFR appellieren an alle Betreiber in Bayern und überall in Deutschland, das Problem des Alltagsrassismus ernst zu nehmen und zu bekämpfen.
„Erst vergangene Woche wurde ein türkisch-deutsches Ehepaar mitten in München am hellichten Tag rassistisch beleidigt und verprügelt. Das traurige Ereignis beweist, dass Rassismus auch in München eine ständige Gefahr ist“, kommentiert Ben Rau vom BFR. „Umso wichtiger ist es, Rassismus und rechte Gewalt zu bekämpfen und auch starke Signale gegen Alltagsrassismus zu setzen!“
“Dieses weitere Urteil bestätigt, dass Alltagsrassismus u.a. im Nachtleben ein weit verbreitetes Problem darstellt. Das ist in einer Gesellschaft, die die Menschenwürde ernst nehmen will, nicht hinnehmbar“, so Mitra Sharifi, Vorsitzende der AGABY.
Im Auftrag des Ausländerbeirats der LH München hatten Dipama und weitere sieben Personen unterschiedlicher Herkunft im April 2013 insgesamt 25 Clubs in München besucht. In vier von fünf Fällen wurde den Personen afrikanischer und türkischer Herkunft der Eintritt verwehrt. Die Begründung: „Nur für Studenten“, „Geschlossene Gesellschaft“ und ähnliches. Den Vergleichs-personen deutscher bzw. europäischer Herkunft wurden jedoch überall Einlass gewährt.
Dipama entschied sich dafür, zu klagen. Am 25.11.2014 hatte das Amtsgericht München das erste Urteil verkündet und Herrn Dipama 500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Inzwischen sind drei Verfahren mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Im Rahmen des Vergleichs verpflichteten sich die Betreiber, dass in ihren Clubs in Zukunft niemand mehr aufgrund seiner Hautfarbe oder ethnischer Zugehörigkeit diskriminiert werden dürfe. Zwei Betreiber haben darüber hinaus konkrete Maßnahmen geplant, gemeinsam mit dem Kläger und dem Ausländerbeirat München durch Aktionen gegen Rassismus und Diskriminierung zu agieren.
Eine der sechs Klagen wurde abgewiesen, dagegen hat der Kläger bereits beim Landgericht München Berufung eingelegt.