29.07.2015
Erfolg für Nürnberger Flüchtlingsaktivist_innen
Richter erledigt Aufgabe der Stadt Nürnberg und stellt Bußgeldverfahren gegen Protestzelt ein / „Widerstand und Solidarität haben sich gelohnt“
Die Stadt Nürnberg verhängte im Frühjahr 2015 ein Bußgeld gegen den Flüchtlingsaktivisten Ali M., der das Protestzelt der Geflüchteten am Hallplatz im Jahr 2014 angemeldet hatte. Ursprünglich sollte sich Ali M. schon vor zwei Wochen vor dem Nürnberger Amtsgericht verantworten, doch schon nach wenigen Minuten vertagte der Richter die Sitzung auf den 30. Juli. Eine Nachfrage des Bayerischen Flüchtlingsrats ergab, dass das Verfahren nun eingestellt werden soll.
Grund für den Bußgeldbescheid war ein vermeintlicher Verstoß gegen den Auflagenbescheid des Ordnungsamtes. Nach Angaben der Polizei sei der Pavillon an einem Tag Ende Mai 2014 durch Transparente verdeckt gewesen, hätte aber laut Auflagen von mindestens einer Seite her einsehbar sein müssen. Die Aktivisten hatten im Vorfeld Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, weil aus ihrer Sicht kein Verstoß begangen wurde, und um ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit stellvertretend für alle Geflüchteten zu verteidigen.
Mit einer vier Monate langen Dauerkundgebung am Nürnberger Hallplatz machten Geflüchtete im vergangenen Jahr auf ihre Situation in Deutschland aufmerksam und protestierten gegen ihre Entrechtung. Nach langem Warten reagierte die Stadt und trat mit den Aktivist_innen in Verhandlungen, diese blieben jedoch weitgehend erfolglos. Stattdessen verhängte die Stadt ein Jahr später ein Bußgeld und hielt bis zuletzt daran fest. Rund 20 Flüchtlingsaktivisten und Unterstützer_innen fanden sich im Vorfeld der Verhandlung am 16. Juni vor dem Nürnberger Amtsgericht ein, wo sie in einer öffentlichkeitswirksamen Aktion vor dem Gerichtsgebäude und durch ihre Anwesenheit im Gerichtssaal ihre Solidarität mit den Protestierenden bekundeten.
„Wir haben Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, weil wir nicht verstehen, warum die Stadt nach einem Jahr wegen dieser Kleinigkeit Probleme macht“, erklärt Ali M.
„In diesem Fall zeigt sich einmal mehr, wie lohnenswert der Widerstand der Betroffenen gegen die Schikane und die Solidarität mit den Geflüchteten sein kann“, resümiert Helen Vierkötter vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Der zuständige Richter hat nun erledigt, was die Stadt versäumt hat: er hat das Verfahren eingestellt“.