13.11.2017

Einschüchtern mit Methode: Zentrale Ausländerbehörde Oberpfalz verschickt Aufforderungen zur Ausreise trotz laufendem Asylverfahren

Bayerischer Flüchtlingsrat: diese Behörde disqualifiziert sich selbst

Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) der Regierung der Oberpfalz verschickt manipulative Schreiben an Asylsuchende, die einer Nötigung nahekommen. Bei negativem Bescheid des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) verschickt die ZAB umgehend einen Brief der suggeriert, damit sei das Verfahren schon zu Ende.

 

Wie auch die Behörde weiß, gehört zum Asylverfahren auch das Recht, die Behördenentscheidung noch von einem Gericht prüfen zu lassen. Erst wenn auch das Gericht die Ablehnung des Asylantrags bestätigt, wird ein Flüchtling tatsächlich ausreisepflichtig.

Die Briefe werden jedoch vor Ende der Rechtsmittelfrist versandt; die ZAB Oberpfalz weist die Flüchtlinge in keinem Wort auf die noch laufende Einspruchsfrist hin. Stattdessen wird auf eine angebliche sofortige Ausreisepflicht und Abschiebeandrohung hingewiesen. Die angeschriebenen Flüchtlinge sollen der Behörde binnen 30 Tagen mitteilen, ob sie freiwillig ausreisen. Schließlich bietet die Behörde den Flüchtlingen an, bei der ZAB eine „unabhängige Rückkehrberatung“ in Anspruch nehmen zu können.

Rechtlich grenzwertig, ethisch unerträglich


Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert den Versand dieser Schreiben scharf. „/Wenn auch diese Schreiben vielleicht nicht direkt rechtswidrig sind, so stellen sie doch eine massive Irreführung und manipulative Einschüchterung der betroffenen Flüchtlinge dar."

Noch bevor der Ablehnungsbescheid des Bundesamts auch nur rechtskräftig würde, traktiert die Regierung der Oberpfalz Flüchtlinge mit diesen Schreiben, die suggerieren, dass nur noch 30 Tage zur freiwilligen Ausreise bleiben, ansonsten drohe die Abschiebung.

"Das ist eine Schande und ganz sicher auch kein Vorgehen, das einer ordentlichen Behörde angemessen ist/“, kritisiert Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „/Wir fordern die Behörde auf, den Versand dieser Schreiben sofort einzustellen/.“

 

Das Schreiben der Regierung Oberpfalz >>>

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