05.07.2018

Einreisehaft ist rechtsstaatswidrig!

Unterbringung in Zurückweisungslagern soll auf 48 Stunden beschränkt werden / Keine Rechtsmittel möglich / Flüchtlingsrat: CDU und CSU planen den Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien


Nach wochenlangem Krach in der Union wurde ein Burgfrieden geschlossen, indem sich CSU und CDU auf die Einrichtung von Zurückweisungslagern geeinigt haben. Die SPD hat in überraschender Deutlichkeit die Errichtung von geschlossenen Lagern abgelehnt. Jetzt schießen wilde Ideen über die Ausgestaltung aus dem Boden, denn es gibt keine konkreten Pläne für diese „Transitzentren“. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesinnenminister Horst Seehofer erklären nun als „Entgegenkommen“, die Unterbringung solle auf 48 Stunden beschränkt, Rechtsmittel jedoch nicht zugelassen werden.

CSU und CDU haben hier gerade die Einreisehaft erfunden, für die es weder bundes-, europa- oder völkerrechtlich irgendeine Grundlage gibt. Flucht ist kein Verbrechen und darf nicht in der Einreisehaft enden!“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Aber an Zynismus ist es kaum zu überbieten, dass Horst Seehofer als Verfassungsschutzminister und Bundeskanzlerin Merkel die grundlegendsten rechtsstaatlichen Prinzipien über Bord werfen wollen. In einem Rechtsstaat ist es selbstverständlich, dass jeder gegen einen Entscheid des Staates Rechtsmittel einlegen kann. Der Plan, betroffenen Flüchtlingen diese Rechtsmittel zu verweigern und den Zugang zu Rechtsanwält*innen zu verbieten, ist absolut inakzeptabel. Wir fordern die SPD auf, diese Einreisehaft in Zurückweisungslagern in jedem Fall zu verhindern!

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