02.10.2006

Deutsche Behörden unterstützen das äthiopische Regime bei der Ausschaltung von Oppositionellen

Dem Bayerischen Flüchtlingsrat liegen Dokumente vor, die eine neue Strategie der äthiopischen Regierung hinsichtlich der in der Diaspora lebenden Staatsangehörigen belegen. Die eine Seite, ein intensiviertes Bemühen, wohlwollende und neutrale Äthiopier stärker ans Land und an die Regierung zu binden, ist wenig überraschend: sie bezieht sich insbesondere auf die gezielte Förderung Rücküberweisungen und Investitionen von Exil-Äthiopiern.

Zugleich aber soll die Exilopposition gezielt bekämpft werden. Dazu weist das Amt für Diaspora Angelegenheiten in Addis Abeba die Auslandsvertretungen an, Oppositionelle in den Communities zu denunzieren, belastendes Material gegen diese Oppositionellen zu sammeln und neue Formen der Kooperation mit den Behörden der Aufnahmeländer einzuleiten.

Oppositionelle Flüchtlinge, die der Residenzpflicht unterliegen, sollen z.B. den lokalen Ausländerbehörden gemeldet werden, wenn sie zum Besuch einer Veranstaltung unerlaubt den Landkreis verlassen. Die deutschen Behörden sollen weiter informiert werden, wenn anerkannte Flüchtlinge oder solche im Verfahren den bewaffneten Kampf in Äthiopien unterstützen etc.

Das zentrale Dokument, ein Rundschreiben des Amts für Diaspora Angelegenheiten an die äthiopischen Botschaften, das von allen von uns konsultierten Seiten mit hoher Wahrscheinlichkeit als echt eingestuft wird, steht in Übereinstimmung mit einigen anderen Schriftstücken bzw. inzwischen bekannt gewordenen Praktiken der äthiopischen Botschaft in Berlin. Für Asylsuchende und Flüchtlinge besonders riskant ist die Zusammenarbeit der äthiopischen Botschaft mit deutschen Ausländerbehörden. War es bislang kaum möglich, für abgelehnte äthiopische Flüchtlinge Reisepapiere zu bekommen, so wurde inzwischen ein Verfahren etabliert, das die Beschaffung dieser Papiere für bestimmte, auf einem Index stehende Personen erleichtert. Dies bedeutet, dass gerade Regimegegner und Oppositionelle Gefahr laufen, nach Äthiopien abgeschoben zu werden. Dort sind sie aufgrund ihrer exilpolitischen Aktivitäten, die in einer im Laufe der letzten fünf Jahre aufgebauten, zentralen Datenbank des Geheimdienstes gesammelt werden, erhöhter Verfolgungsgefahr ausgesetzt.

Wir laden Sie ein zur Pressekonferenz am Donnerstag, 5.10. um 10:30 im Flüchtlingsrat unsere Erkenntnisse vorstellen und am Fall eines anwesenden äthiopischen Aktivisten, der akut von Abschiebung bedroht ist, erläutern. Es wäre uns freuen, wenn Sie kommen und berichten würden.

Pressekonferenz
Donnerstag 5.10.06, 10:30 Uhr
Bayerischer Flüchtlingsrat

Stephan Dünnwald, BFR, wird die Informationen zur äthiopischen Diasporapolitik vorstellen

Rechtsanwalt Hubert Heinhold wird die asylrechtlichen Konsequenzen für äthiopische Exiloppositionelle erläutern

Debru Zewdie Ejeta, äthiopischer Flüchtling, wird zu seiner Situation Stellung nehmen

Zurück