28.05.2003

Der Nikolaus bekommt einen Strafbefehl

Absurdes Nachspiel zu den Protesten gegen den Naziaufmarsches am 12. Oktober

Mitglieder des Bayerischen Flüchtlingsrates beteiligten sich mit Nikolauskostümen an den Protestaktionen gegen den Naziaufmarsch gegen die Wehrmachtsausstellung in München. Die Presse berichtete darüber sehr wohlwollend und mit großen Fotos.

Nachdem die Nazis von Tausenden beherzten Münchnerinnen und Münchnern gestoppt werden konnten, leisten sich jetzt die Münchner Polizei und die Bayerische Justiz ein starkes Stück:

Monate später wurde gegen Christian Wunner ein Strafbefehl über 750.- Euro verhängt, weil er als Nikolaus gegen das Versammlungsgesetz verstoßen hätte: Polizei und Staatsanwalt gehen davon aus, dass Teile der Kostümierung „Schutzwaffen“ darstellen würden, die getragen wurden „um im Falle einer gewaltsamen Räumung des Aufzugswegs sich vor unmittelbaren Zwang anwesenden Polizeibeamten schützen zu können.“

Dieses absurde Vorwurf wird im wesentlich mit einem heimlich angefertigten Video „belegt“. Die in den Ermittlungsakten beigelegten Videoprints davon tragen Bildunterschriften wie „Person trägt Nikolausmütze auf dem Kopf. Ein Nikolausbart als Vermummungsgegenstand hängt heruntergezogen um den Hals“, oder „Person trägt an beiden Händen Handschuhe mit Protektoren auf der Oberseite der Finger und dem Handrücken.“

Der BFR protestiert gegen die Kriminalisierung von Menschen, die nichts anderes getan haben, als gewaltfrei, entschlossen und kreativ gegen Nazis zu protestieren.

Dazu Stephan Dünnwald, ein Sprecher des BFR: „Die Bayerische Justiz gestattet einerseits eine Demonstration gegen den Nazi Aufmarsch in München, geht aber andererseits mittels des Versammlungsgesetzes gegen Menschen vor, die diesem braunen Treiben nicht tatenlos zusehen wollen. Hoffentlich wird dieses absurde Theater jetzt endlich durch einen Freispruch beendet.“

Die Verhandlung findet am Montag, den 2. Juni um 9 Uhr 45 beim Amtsgericht München, Nymphenburgerstr. 16, Saal A 127 statt.

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