27.03.2007

Debru Zewdie Ejeta darf bleiben!

Bundesamt gewährt Abschiebeschutz aufgrund drohender Folter / Flüchtlingsrat fordert: „Diese Entscheidung muss für alle äthiopischen Exiloppositionellen gelten!“

Mehr als zehn Jahre hat der äthiopische Exiloppositionelle Debru Zewdie Ejeta um seine Anerkennung als Flüchtling gekämpft. Heute hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitgeteilt, dass ihm ein Abschiebeschutz aufgrund drohender Folter nach § 60 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz gewährt wird. Damit erhält Debru Zewdie Ejeta in nächster Zeit eine Aufenthaltserlaubnis, darf aus dem Lager ausziehen und sich eine Arbeit suchen.

Doch für viele andere ÄthiopierInnen ist die Situation nach wie vor ungeklärt. Auch ihnen droht nach der Abschiebung die Verfolgung durch des Regime Meles Zenawi, Folter und langjährige Inhaftierung ohne Anklage und richterliche Prüfung, die sowohl das Auswärtige Amt, das Bundesamt und verschiedene Menschenrechtsorganisationen, darunter amnesty international und Human Rights Watch kritisieren.

„Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss die bei Debru Zewdie Ejeta festgestellte Gefährdung bei einer Abschiebung nach Äthiopien bei allen äthiopischen Exiloppositionellen berücksichtigen“, fordert Alexander Thal vom Bayerischen Flüchtlingsrat.

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