31.07.2015

Das bayerische Innenministerium rudert zurück

Arbeitsverbote verstoßen gegen EU-Recht / Erstes Landratsamt hebt Arbeitsverbote auf


Als erstes bayerisches Landratsamt hat die Ausländerbehörde des Landkreises München mitgeteilt, dass das bayerische Innenministerium die Ende März 2015 verhängten Arbeits- und Ausbildungsverbote wieder einschränkt. Flüchtlinge, die vor mehr als neun Monaten ihren Asylantrag gestellt haben, dürfen wieder eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz antreten. Das Innenministerium reagiert damit auf die vom Bayerischen Flüchtlingsrat geäußerten Kritik, die Arbeitsverbote verstießen gegen EU Recht, und kehrt wieder auf den Pfad des Rechtes zurück. Ehrenamtliche in ganz Bayern, die Flüchtlinge auf dem Weg in Arbeit und Ausbildung unterstützen, reagieren mit großer Erleichterung.

Auch Flüchtlinge, deren Aufenthaltsprognose nicht besonders gut ist, haben einen Anspruch auf ein faires Asylverfahren und eine faire, rechtmäßige Behandlung für die Dauer dieses Verfahrens“, begrüßt Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat den Kurswechsel des Innenministeriums. „Wir fordern die Staatsregierung dazu auf, diesen Weg konsequent weiter zu verfolgen. Flüchtlinge darf man nicht dafür büßen lassen, dass die Politik die jüngere Entwicklung der Flüchtlingszahlen verschlafen hat. Ihr Leben darf nicht für migrationspolitische Zwecke wie Abschreckung missbraucht werden.

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert die Staatsregierung dazu auf, auch andere rechtlich nicht haltbare Praktiken umgehend abzuschaffen, wie die Aufrechterhaltung der Lagerpflicht für Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, und wieder zu einem fairen Umgang mit Flüchtlingen zurückzukehren.

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