23.02.2019

Bundesverfassungsgericht beendet Abschiebekrimi am Freitagabend

Familienvater bleibt bei seiner Partnerin und seinen Kindern / Bundesverfassungsgericht holt Nürnberger Ausländerbehörde und VG Ansbach zurück auf den Boden der Verfassung


Am gestrigen Freitag, den 22.02.19, sollte Ermias aus Nürnberg vom Frankfurter Flughafen nach Äthiopien abgeschoben werden. Er lebt schon seit mehr als fünf Jahren in Deutschland und schloss vor kurzem erfolgreich seine Ausbildung zum Fachlageristen ab. Derzeit ist er in der Bewerbungsphase und auf der Suche nach einer Arbeitsstelle. Ermias hat zwei Kinder im Alter von 7 Monaten und 3 Jahren, um die er sich rührend kümmert. Sie leben bei seiner Partnerin in einer Gemeinschaftsunterkunft in Fürth, zu deren er aber nicht umziehen darf.

Ermias und seine Partnerin legten der Nürnberger Ausländerbehörde Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgerechtserklärung vor. Damit sollte eigentlich eine Trennung der Familie vom Tisch sein, denn nicht nur die Ehe, sondern auch die Familie stehen nach Art. 6 Grundgesetz unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Bereits im Januar wurde ein Antrag auf Erteilung der Duldung gestellt, über den die Ausländerbehörde jedoch nie entschied, sondern weiterhin die aufenthaltsbeendende Maßnahmen forcierte. Ermias‘ Rechtsanwältin, Giannina Mangold aus Erlangen, stellte deshalb am 11.02.19 beim Verwaltungsgericht Ansbach (VG) einen Eilantrag und beantragte unter Verweis auf Art. 6 GG die Aussetzung der Abschiebung. Am Freitag lehnte das VG den Eilantrag jedoch ab und billigte die Abschiebung. Die Nürnberger Ausländerbehörde ließ Ermias festnehmen und zum Flughafen Frankfurt abtransportieren. Die Rechtanwältin legte daraufhin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein. Am Freitagabend, kurz vor dem geplanten Abflug, beendete das BVerfG den Abschiebekrimi, indem es den einstweiligen Rechtschutz anordnete und die Abschiebung untersagte, weil eine Verletzung des Art. 6 GG droht. Gleichzeitig fanden sich vor der Gemeinschaftsunterkunft gut 30 Unterstützer*innen ein, um gegen die Abschiebung zu protestieren und ihre Solidarität mit Geflüchteten zu bekunden.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für die Nürnberger Ausländerbehörde und das Verwaltungsgericht Ansbach. Es ist erschreckend, dass die Ausländerbehörde einen Facharbeiter und Familienvater unter Bruch der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte abschieben und eine Familie auseinanderreißen will und darin auch noch von einem bayerischen Gericht bestätigt wird“, kritisiert David Förster vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Es war schön zu sehen, dass sich in kürzester Zeit Unterstützerinnen und Unterstützer zusammengefunden haben, um gegen die Abschiebung zu protestieren. Und es freut uns besonders, dass sie der Mutter und den Kindern die gute Nachricht überbringen konnten, dass die Abschiebung gestoppt wurde.

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert nun von der Stadt Nürnberg, endlich Konsequenzen zu ziehen: „Unlängst korrigierte das für seine äußerst rigide Linie bekannte bayerische Innenministerium die Nürnberger Ausländerbehörde und ordnete in mehreren Fällen die Erteilung einer Arbeitserlaubnis an. Jetzt wird sogar eine verfassungswidrige Familientrennung bekannt. Offenbar ist die Nürnberger Ausländerbehörde außer Rand und Band und hat den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen. Die Stadt Nürnberg muss deshalb endlich durchgreifen und die Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit einfordern. Wenn der Leiter der Ausländerbehörde nicht willens oder in der Lage ist, das durchzusetzen, sollte er sich dringend eine andere Aufgabe suchen“, so Förster.

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