10.10.2012

Bundesrat läutet das Ende des Asylbewerberleistungsgesetzes ein

Bundesregierung überarbeitet Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) / Sachleistungen laut statistischem Bundesamt extrem teuer / Antrag zur Abschaffung des AsylbLG am Freitag im Bundesrat


Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) zum verfassungswidrigen Asylbewerberleistungsgesetz vom 18.07.2012 wird im Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit eifrig an einer Reform des AsylbLG gearbeitet. Eine Ministeriumssprecherin bestätigte am vergangenen Freitag, dass für diese Woche die ressortübergreifende Abstimmung anstehe.

Bei der Überarbeitung steht auch das Sachleistungsprinzip in Frage. Denn es ist nicht nur menschenunwürdig, Flüchtlinge über Jahre in Sammellagern unterzubringen und mit Essens- und Hygienepaketen zu versorgen, es ist auch noch extrem teuer. Nach Berechnungen des statistischen Bundesamts lagen die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in 2011 im Bundesdurchschnitt pro Person bei 6.320 Euro. Bayern hingegen, das Bundesland mit der höchsten Sachleistungsquote bei der Versorgung von Flüchtlingen, lag bei 8.890 Euro pro Person, also rund 40 % über dem Bundesdurchschnitt.

Derweil gehen die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Brandenburg einen Schritt weiter und wollen mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat gleich die komplette Abschaffung des AsylbLG erreichen. Sie beziehen sich in ihrer Begründung direkt auf das Urteil des BVerfG vom 18.07.2012. Danach darf es nur eine einzige Berechnungsmethode für ein menschenwürdiges Existenzminimum geben, das für alle BezieherInnen von Sozialleistungen in Deutschland gilt. Dieses darf nicht durch migrationspolitische Erwägungen relativiert werden. Nach Ansicht der Bundesländer sei deshalb eine weitere Diskriminierung von Flüchtlingen durch das AsylbLG nicht zu rechtfertigen, sie sollen zukünftig Leistungen nach Sozialgesetzbuch II und XII bekommen. Der Antrag wird am kommenden Freitag, den 12.10.2012 im Bundesrat behandelt.

Wir begrüßen diese Initiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, das zur Rechtfertigung der langjährigen Unterbringung in menschenunwürdigen Flüchtlingslagern in Bayern dient“, erklärt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wir fordern die bayerische Staatsregierung auf, diesen Entschließungsantrag uneingeschränkt zu unterstützen. Sollte die CSU sich dem widersetzen, fordern wir von der bayerischen FDP, für die Enthaltung Bayerns im Bundesrat zu sorgen.

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