31.07.2012

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich brüskiert das Bundesverfassungsgericht

„Eine Verfassung, die von diesem Innenminister geschützt werden soll, braucht keine Verfassungsfeinde mehr“


Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich erklärte laut der Tageszeitung „Fränkischer Tag“ am vergangenen Samstag in Bamberg, als protestierende Flüchtlinge ihn mit ihren Forderungen konfrontierten: „Wir haben ja einen Abstand zwischen dem normalen Sozialhilfesatz beziehungsweise dem Hartz-IV-Satz und den Asylbewerber-Leistungen. Ich halte das nach wie vor für richtig.“ Eine Erhöhung der Asylbewerberleistungen ziehe „noch mal mehr Wirtschaftsflüchtlinge“ an. Deshalb werde Ursula von der Leyen „die Sätze so ausrechnen, dass der Abstand zu den Hartz-IV- und Sozialhilfesätzen gewahrt bleibt“.

Er ignoriert damit komplett das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte in seinem Urteil am 18.7.12 betont, dass sich die Höhe der Asylbewerberleistungen ausschließlich an konkreten Bedarf der Flüchtlinge in Deutschland bemessen müsse. Eine Absenkung aus migrationspolitischen Gründen sei nicht hinnehmbar, denn die Menschenwürde gelte nicht nur für Deutsche, sondern für alle Personen, die in Deutschland leben.

„Das Bundesverfassungsgericht hat vor fast zwei Wochen das Asylbewerberleistungsgesetz für menschenunwürdig und verfassungswidrig erklärt und der Bundesregierung eine schallende Ohrfeige dafür erteilt, dass sie Flüchtlinge wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Bundesinnenminister Friedrich ignoriert dieses Urteil, in dem er trotzdem an dem Zwei-Klassen-Prinzip festhält. Friedrich brüskiert damit die VerfassungsrichterInnen“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Eine Verfassung, die von diesem Innenminister geschützt wird, braucht keine Verfassungsfeinde mehr.“

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