17.11.2006

Bleiberechtsregelung ungenügend!

Bayerischer Flüchtlingsrat, Bleiberechtsbüro und Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen fordern einen sofortigen Abschiebestopp

Bayerischer Flüchtlingsrat, Bleiberechtsbüro, Karawane für die Rechter der Flüchtlinge und MigrantInnen: Der Bayerische Flüchtlingsrat, das Bleiberechtsbüro und die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen kritisieren die ungenügende Bleiberechtsregelung, die die Innenminister auf ihrer Konferenz in Nürnberg beschlossen haben, aufs Schärfste. Die Stichtagsregelung, die Koppelung des Bleiberechts an eine Arbeit und die Vielzahl der Ausschlussgründe wird dafür sorgen, dass nur ein geringer Teil der 180 000 Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis bekommen wird.

„Wir sind enttäuscht, dass die Innenminister nicht mehr Mut zur Realität bewiesen haben. Es geht um lediglich 180 000 Menschen, die ein normales Leben führen wollen. Ein selbstbestimmtes Leben mit einer eigenen Wohnung statt Lagerzimmern, einer Arbeit statt Sozialleistungen (so sie arbeitsfähig sind), einem Recht auf Ausbildung und Studium statt staatlich verordneter Untätigkeit und einer Zukunftsperspektive für sich und ihre Angehörigen. Aber die Engstirnigkeit der Herren Beckstein und Schünemann hat sich leider durchgesetzt“, erklärt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

Der Bayerische Flüchtlingsrat, das Bleiberechtsbüro und die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen fordern die Bundesregierung auf, mit der zugesagten gesetzlichen Regelung die menschenunwürdige Situation der Kettenduldungen zu beenden. „Die Duldung darf wie ursprünglich vorgesehen nur noch vorübergehend ausgestellt werden, nach unserer Meinung für maximal 2 Jahre. Unbegleitete minderjährige und traumatisierte Flüchtlinge, sowie Opfer von rassistischen Übergriffen müssen sofort eine Aufenthaltserlaubnis erhalten“, so Tobias Klaus vom Bleiberechtsbüro.

Unerlässlich ist zudem ein sofortiger Abschiebestopp für alle geduldeten Flüchtlinge, die unter die geplante gesetzliche Regelung fallen könnten. Es darf nicht zu Lasten der Geduldeten gehen, dass die Innenminister sich weigern, den Kompromissvorschlag der Bundesregierung zu akzeptieren.

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