03.02.2003

Bleiberecht für Familie Eldes!

Seit mehr als elf Jahren ist die kurdische Familie Eldes in Deutschland. In der Türkei zwischen die Fronten türkischer Sicherheitskräfte und kurdischer Guerilla geraten, erlitt der Vater Ali Eldes durch einen Schlag mit einem Gewehrkolben eine schwere Kopfverletzung, an deren Folgen er heute noch heute leidet. Er flüchtete mit seiner Frau Fatma und seinen beiden Töchtern in die Bundesrepublik und lebt seit 1997 in Donauwörth.

Es folgte eine Odyssee durch die Prozeduren des deutschen Asylrechts. Eine Anerkennung von Abschiebehindernissen wegen der Kopfverletzung von Herrn Eldes wurde auf Betreiben der Ausländerbehörde revidiert. Nach dem Willen des Landratsamtes Donau-Ries soll die Familie in die Türkei abgeschoben werden, obwohl Herr Eldes schwer depressiv ist, medikamentös behandelt wird und sich in Therapie befindet.

Seit einigen Monaten lebt die Familie nun mit der Androhung der Abschiebung, die von den Donauwörther Behörden um jeden Preis betrieben wird. Eine soziale Integration wird von den Behörden verneint, obwohl die Familie finanziell auf eigenen Füßen steht, die jüngere Tochter zur Schule geht und die ältere Tochter Esra gern eine Lehre beginnen würde, wozu ihr aber das Amt die Erlaubnis verweigert. Gesundheitsgutachten hatten festgestellt, dass eine Abschiebung nicht in Frage kommt, schließlich wurde jedoch ein Gutachten erstellt, dass die Abschiebung doch ermöglicht. Um die auch in diesem medizinischen Obergutachten festgestellte Möglichkeit, dass Herr Eldes aus Verzweiflung sich und seine Familie in den Tod stürzt, nicht zum Hindernis für die Abschiebung werden zu lassen, plant die Ausländerbehörde eine Reihe begleitender Maßnahmen. So soll das Landratsamt gemeinsam mit der Regierung von Oberbayern dafür gesorgt werden, dass Herr Eldes nach der Abschiebung in die Türkei in eine Psychiatrie eingewiesen wird, dass Krankenversicherung und fachärztliche Betreuung sichergestellt werden. Nach den Kosten und dem Sinn einer solchen Abschiebung wird nicht gefragt.

An einer Familie, die gut integriert ist, für sich selbst aufkommt und seit fast zwölf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt, soll ein Exempel bayerischer Ausländerpolitik statuiert werden.

Während Innenminister Beckstein einerseits in den vielen Menschenrechtsverletzungen einen Grund sieht, die EU Mitgliedschaft der Türkei abzulehnen, gilt dies nicht als Argument, Abschiebungen in die Türkei zu überdenken. Konsequent wird diese Politik seitens der Staatsregierung gerne genannt. Der Fall der Familie Eldes zeigt deutlich die Unmenschlichkeit dieser Politik.

Ob im Fall der Familie Eldes eine Ausnahme möglich sein wird, zeigt sich am kommenden Mittwoch. Dann wird er im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden des Bayerischen Landtags behandelt.

Der Bayerische Flüchtlingsrat appelliert an die Mitglieder des Petitionsausschusses und an das Landratsamt Donau-Ries, die tatsächliche soziale Integration der Familie Eldes anzuerkennen und der Familie ein Bleiberecht zu erteilen. Keine Abschiebung um jeden Preis!

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